Steht mir als Student mit Behinderung ein Laptop zur Verfügung, obwohl ich bereits ein Assistenzdienst als Hochschulhilfe bewilligt bekommen habe?
Nein, das steht Dir leider nicht zu.
Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden (AZ: L 2 SO 906/12
. Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin die Assistenz auch zum Anfertigen von Mitschriften beantragt und in vollem Umfang (18 Stunden pro Woche) gewährt bekommen. Der Einsatz weiterer Hilfsmittel ist aus Sicht des LSG damit nicht erforderlich.
Mehr Infos zu findest Du hier: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%202%20SO%20906/12%20B