Kann ich auch ohne Wiedereingliederung wieder meine Arbeit aufnehmen, ohne rechtliche Nachteile bei

Sehr geehrtes Forumsmitglied,

wir haben uns Ihre Fragestellung angesehen.

§ 84 SGB IX normiert ein Recht des Arbeitnehmers und eine Pflicht des Arbeitgebers, nämlich das betriebliche Eingliederungsmanagement.

Es ist hier aus Ihrer Sicht also nur zu fragen, ob es medizinisch sinnvoll ist und Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Das können nur Sie zusammen mit den Sei behandelnden Ärzten bestimmen.

Grundsätzlich ist es daher Ihre Entscheidung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Florian Teßmer
Rechtsanwalt

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Das macht Denis immer so.
Rudi