da ich schon älter bin, trage ich mich mit dem Wunsch, zu meiner Verwandschaft ins Ausland auszuwandern. Dort bietet sich mir die Möglichkeit mich bei Bedarf von meinen Angehörigen pflegen zu lassen.
Frage:
Erhalte ich dann weiterhin meine IV-Rente und wie sieht es mit den Ergänzungsleistungen aus?
Hallo Servus
Die IV-Rente ist eine exportfähige Leistung, d. h. sie wird auch im Ausland erbracht. EL sind nicht exportfähig, d. h. diese sind an einen schweizerischen Wohnsitz gebunden. Bei Aufgabe des Wohnsitzes fallen auch die EL weg.
Freundliche Grüsse
Sebastian Lorentz