Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, die noch arbeiten, bekommen doppelte Anrechnung der Fahrte

Ich habe gehört, dass man bei der jährlichen Steuererklärung Fahrten zur Arbeitsstelle komplett, also Hin- und Rückfahrt, als Werbungskosten einetzen kann. Beinem GdB von mind. 50%, ist das richtig?

Hallo „habanero52“;

schau mal auf dieser Link:

https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/fahrkosten-erstattung/

und die weiterführenden Links helfen dir garantiert.

Denn so wie du deine Frage formuliert hast, ist das was du gehört hast falsch!
Aber eine konkrete und ausführliche Antwort dir hier zu geben, wäre zu lang.
Daher der Link, da sind alle steuerlichen absetzbaren „km-Werbekosten“ erklärt.

Gruß
rollispeedy