Selbstverständlich kann jemand, der oder die eine IV-Rente bezieht, eine Immobilie erwerben. Die IV betrachtet grundsätzlich nur das Einkommen (vor und nach Eintritt des Gesundheitsschadens) und nicht das Vermögen. Anders sieht dies dann bei den Ergänzungsleistungen (EL) aus, die allenfalls in Zusammenhang mit einer IV-Rente ausgerichtet werden.
…nichts. Der IV-Stelle müssen Sie melden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand und / oder Ihr Einkommen verändert. Die Vermögensseite und damit auch der Erwerb einer Liegenschaft interessiert die IV-Stelle nicht. Anders aber bei den Ergänzungsleistungen (EL), falls Sie eine solche beziehen sollten: Das müssten Sie der Ausgleichskasse melden, von der Sie die EL erhalten, denn mit EL hat die IV-Stelle nichts zu tun.
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…nichts. Der IV-Stelle müssen Sie melden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand und / oder Ihr Einkommen verändert. Die Vermögensseite und damit auch der Erwerb einer Liegenschaft interessiert die IV-Stelle nicht. Anders aber bei den Ergänzungsleistungen (EL), falls Sie eine solche beziehen sollten: Das müssten Sie der Ausgleichskasse melden, von der Sie die EL erhalten, denn mit EL hat die IV-Stelle nichts zu tun.
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Danke für diesen Austausch. Ich bin dazugestossen, da ich eine Frage habe bezüglich Sozialdienst und EL.
Meine Frage lautet: Wenn ich Sozialleistungen beziehe und EL, ist es mir erlaubt Immobilien zu kaufen in der CH?
hmm, ich merke gerade wie dumm meine Frage ist, weil ich die nicht richtig gestellt habe.
Ich fange noch mal an.
Meine Situation: Ich bin in einem Integrations training von der IV. Also Aufbau im Geschützten Arbeitsmarkt. Die IV hat mir mitgeteilt, dass ich wieder in den 1. Arbeitsmarkt gehen sollte (in der Zukunft, wenn ich stabil genug bin)
Daher erhalte ich von der IV ein Taggeld was an den Sozialdienst geht wo ich angemeldet bin und jetzt wurde mir mitgeteilt dass ich anrecht auf EL habe.
Nun ist meine hoffnung schon auch da, dass ich irgendwann nach diesem Aufbau wieder im 1.Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Ich möchte mir selber aber durch die Anmeldung für EL nicht „etwas verbocken“ falls ich das Geld zurückbezahlen müsste in Zukunft, oder falls EL beantragung bedeuten würde nie Auswandern zu dürfen, oder Immobilien besitzen zu dürfen.
Wenn ich beim Sozialdienst so lange Angemeldet bleibe bis ich wieder selber meinen Unterhalt bezahlen kann. Brauche ich vielleicht gar keine EL?
Hat jemand Erfahrung mit EL?
Wie stark schränkt dies ein?
Danke, und ich hoffe meine Frage besser formuliert zu haben.
EL ist ein sehr kompliziertes Thema, das sich nicht seriös in diesem Chat behandeln lässt.
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
Ich empfehle Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen. Dies bei Ihrem Sozialdienst oder bei der in Ihrem Kanton zuständigen Stelle für die EL (vermutlich Kantonale Ausgleichskasse).
Ich empfehle Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen. Dies bei Ihrem Sozialdienst oder bei der in Ihrem Kanton zuständigen Stelle für die EL (vermutlich Kantonale Ausgleichskasse).