Haustiere in Wohnung

Hallo,

habe ein Problem mit meinem Vermieter.

In meiner Wohnanlage sind mitlerweile 3 Hunde (die sich untereinander verstehen) und in der Siedlung hat fast jedes 2 Haus eine Hund.

Jetzt haben sich 2 in den Haaren wegen einem Hund der Wohnanlage. Durch deren Streß besteht die gefahr, dass alle Hunde weg müssen.

Ich bin gehbehindert (nur noch kurze Strecken ohne Hilfmittel) und die andere schon älter.

Der eine Streiter hat soweit ich weiß keine Gesundheitliche Einschränkungen.

Weiß nicht was ich machen kann. Erstmal abwarten ist klar, aber wenn es dann schnell gehen soll, weiß ich nicht weiter.

Weiß jemand, was ich dann machen kann.

lg
Bianca

Hallo Bianca,

Leider darf der Vermieter Hunde ablehnen, habe das auch im Vertrag.
Nur bei Blindenhund oder Assistenzhund beißt er auf Granit oder wenn der Hund schon vor der Klausel da war. Dann allerdings, wenn dieser Hund stirbt, dervor der Klausel da war, darf man keinen mehr anschaffen.

LG

Surfer

Liebe Bianca,

ich bin mir nicht sicher, ob das für den vermieter wirklich so einfach wäre, dir deinen hund zu verbieten.

Bist du evtl. im mieterverein? Was steht in deinem mietvertrag, ist dein hund genehmigt?

Mach dich zunächst nicht verrückt. Ich weiß, leicht dahin gesagt.

Kopf hoch, liebe Grüße

Ilse

Hallo Bianca,

also, nur damit ich es richtig verstehe: Deine Frage ist, ob Dein Vermieter Dir die Haltung eines Hundes verbieten darf?

Hierzu habe ich einen interessanten Text gefunden:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen :grinning_face:

Hallo,

der Vermieter wusste das ich nur mit Hunde einziehe und die Andere (der 3 Hund) ust nach mir gekommen, da meiner so Pflegeleicht (keine Beschwerden usw. gab) ist.

Habe es auch im Mietvertrag stehen.

Ich werde mich mal Überraschen lassen.

Lg
Bianca

Hallo Bianca,

so weit mir bekannt ist, darf ein Vermieter die Haltung eines Haustieres nicht verbieten da es sich um ein Persönlichkeitsrecht handelt.
Mein Vermieter hat mir das so erklärt, als ich ihn gefragt habe, ob er etws dagegen hat, wenn ich einen Hund halte.
Und wenn so etwas ein Vermieter sagt …

Man kann die Haltung eines Haustieres nur dann verbieten, wenn von dem Tier eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zwei Hunde, die sich mal „in der Wolle“ haben, sind normalerweise keine Gefahr für die Allgemeinheit.

Klauseln in Mietverträgen die eine Haustierhaltung untersagen sind nichtig.

Nun aber noch das Problem:
Erwähnt man vor Unterzeichnung des Mietvertrages, man gedenke sich ein Haustier zu adopptieren, sitzt ein Vermieter, der etwas dagegen hat am längeren Hebel. :slightly_frowning_face: In solchen Fällen, tauchen plötzlich ganz andere Argumente auf, Dir den Mietvertrag nicht zu geben.

Vielleicht wäre es ein Gedanke erst einmal ohne Haustier einzuziehen und mit dem Vermieter nach einiger Zeit noch einmal in aller Ruhe zu sprechen.

Liebe Grüße
Tom

bianca78 hat geschrieben:
Hallo,

der Vermieter wusste das ich nur mit Hunde einziehe und die Andere (der 3 Hund) ust nach mir gekommen, da meiner so Pflegeleicht (keine Beschwerden usw. gab) ist.

Habe es auch im Mietvertrag stehen.

Ich werde mich mal Überraschen lassen.

Bianca, ich glaube nicht, dass du Angst haben musst, dass dir die Tiere verboten werden können.

LG

Rosi

Liebe bianca78,

wie ist der aktuelle Stand? Können wir Dir vielleicht noch behilflich sein?

Lieben Gruß,

Tom
MyHandicap

Thom hat geschrieben:
Hallo Bianca,

so weit mir bekannt ist, darf ein Vermieter die Haltung eines Haustieres nicht verbieten da es sich um ein Persönlichkeitsrecht handelt.
Mein Vermieter hat mir das so erklärt, als ich ihn gefragt habe, ob er etws dagegen hat, wenn ich einen Hund halte.
Und wenn so etwas ein Vermieter sagt …

Man kann die Haltung eines Haustieres nur dann verbieten, wenn von dem Tier eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zwei Hunde, die sich mal „in der Wolle“ haben, sind normalerweise keine Gefahr für die Allgemeinheit.

Klauseln in Mietverträgen die eine Haustierhaltung untersagen sind nichtig.

Nun aber noch das Problem:
Erwähnt man vor Unterzeichnung des Mietvertrages, man gedenke sich ein Haustier zu adopptieren, sitzt ein Vermieter, der etwas dagegen hat am längeren Hebel. :slightly_frowning_face: In solchen Fällen, tauchen plötzlich ganz andere Argumente auf, Dir den Mietvertrag nicht zu geben.

Vielleicht wäre es ein Gedanke erst einmal ohne Haustier einzuziehen und mit dem Vermieter nach einiger Zeit noch einmal in aller Ruhe zu sprechen.

Liebe Grüße
Tom

Hallo Tom,

soviel ich weiß ist ein generelles Verbot von Haustieren nicht erlaubt, d. h. dass du immer Kleintiere halten darfst egal, was im Mietvertrag steht. Solange von den Tieren keine Belästigung für die übrigen Mieter ausgeht.

Bei Exoten und Gifttieren muss immer erst die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Hunde (und in manchen Städten auch Katzen)gelten allerdings nicht als Kleintiere. D. h. dass entweder im Mietvertrag die Haltung erlaubt ist oder der Vermieter dir die Erlaubnis gibt. Er kann dir allerdings die Haltung eines Hundes nicht ohne ausreichenden Grund verbieten, wenn in dem Haus bereits Hunde leben.

Die Ausnahme hier sind die sog. Anlagehunde. Wenn du so einen Hund halten willst musst du immer eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters haben. Soviel ich weiß, geben Tierheime solche Hunde auch nur unter Vorlage einer solchen schriftlichen Erlaubnis heraus. Staffords kann man offiziell nur aus dem Tierschutz übernehmen, da sie hier in Deutschland offiziell nicht mehr gezüchtet werden dürfen. Auch eine Übernahme von Privat ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann zu jederzeit die Abschaffung eines solchen Hundes verlagen bzw. die Halteerlaubnis widerrufen. Ob das begründet sein muss, weiß ich nicht.

LG Xandria