Thom hat geschrieben:
Hallo Bianca,
so weit mir bekannt ist, darf ein Vermieter die Haltung eines Haustieres nicht verbieten da es sich um ein Persönlichkeitsrecht handelt.
Mein Vermieter hat mir das so erklärt, als ich ihn gefragt habe, ob er etws dagegen hat, wenn ich einen Hund halte.
Und wenn so etwas ein Vermieter sagt …
Man kann die Haltung eines Haustieres nur dann verbieten, wenn von dem Tier eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zwei Hunde, die sich mal „in der Wolle“ haben, sind normalerweise keine Gefahr für die Allgemeinheit.
Klauseln in Mietverträgen die eine Haustierhaltung untersagen sind nichtig.
Nun aber noch das Problem:
Erwähnt man vor Unterzeichnung des Mietvertrages, man gedenke sich ein Haustier zu adopptieren, sitzt ein Vermieter, der etwas dagegen hat am längeren Hebel.
In solchen Fällen, tauchen plötzlich ganz andere Argumente auf, Dir den Mietvertrag nicht zu geben.
Vielleicht wäre es ein Gedanke erst einmal ohne Haustier einzuziehen und mit dem Vermieter nach einiger Zeit noch einmal in aller Ruhe zu sprechen.
Liebe Grüße
Tom
Hallo Tom,
soviel ich weiß ist ein generelles Verbot von Haustieren nicht erlaubt, d. h. dass du immer Kleintiere halten darfst egal, was im Mietvertrag steht. Solange von den Tieren keine Belästigung für die übrigen Mieter ausgeht.
Bei Exoten und Gifttieren muss immer erst die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
Hunde (und in manchen Städten auch Katzen)gelten allerdings nicht als Kleintiere. D. h. dass entweder im Mietvertrag die Haltung erlaubt ist oder der Vermieter dir die Erlaubnis gibt. Er kann dir allerdings die Haltung eines Hundes nicht ohne ausreichenden Grund verbieten, wenn in dem Haus bereits Hunde leben.
Die Ausnahme hier sind die sog. Anlagehunde. Wenn du so einen Hund halten willst musst du immer eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters haben. Soviel ich weiß, geben Tierheime solche Hunde auch nur unter Vorlage einer solchen schriftlichen Erlaubnis heraus. Staffords kann man offiziell nur aus dem Tierschutz übernehmen, da sie hier in Deutschland offiziell nicht mehr gezüchtet werden dürfen. Auch eine Übernahme von Privat ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann zu jederzeit die Abschaffung eines solchen Hundes verlagen bzw. die Halteerlaubnis widerrufen. Ob das begründet sein muss, weiß ich nicht.
LG Xandria