Hallo, ich bin 57 Jahre und auf Grund einer Erkrankung voll Erwebsgemindert und das uf dauer,620 €

meine Frau ist arbeitslos, wir bezahlen 350 € miete und haben sonnst kein Vermögen haben wir Anspruch auf Grundsicherung ?

Hallo,
als Bedarfsgemeinschaft zählt das Einkommen der Frau(vermutlich HartzIV) dazu.
Erst dann kann beurteilt werden ob Anspruch besteht.
Gruß Hugo

Hallo,

Schau mal auf diesen Link
http://www.brutto-netto-rechner.info/

Hier gibts du deine Daten ein,ohne Anmeldung ect.,und erhälst zumindest schon einmal eine ungefährige Aussage zu deiner Frage.

Gruß

Ralf

Um ohne seine persönlichen Daten im Internet "preis zu geben" , kann ich auch die Informationsbroschüre der DRV (Deutsche Rentenversicherung) empfehlen.
Anhand der gemachten Beispiele kann jeder persönlich die individuellen Beträge errechnen.

Aber vom Grundsatz her, aus der Fragestellung ersichtlichen Grundwerte - sehe ich bereits, das eine Grundsicherungsantrag -Pie mal Daumen- gerechtfertigt ist. Hinzu kommen bestimmt weitere abzugsfähige Beträge, die mindernd auf das Einkommen angerechnet werden können.

Sollten Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Anträge bestehen, sind Beratungsstellen der sozialen Verbände wie AWO, Sozialverband Deutschland (SoD) und Sozialverband VdK behilflich. Auch die Antrags entgegennehmenden Stelle ist behilflich (Grundsicherungsamt; ansässig beim Sozialamt). Manche Auskunft & Beratungsstelle der Rentenversicherung sind ebenso behilflich beim ausfüllen der Anträge.


Gruß
rollispeedy


Um ohne seine persönlichen Daten im Internet "preis zu geben" , kann ich auch die Informationsbroschüre der DRV (Deutsche Rentenversicherung) empfehlen.
Anhand der gemachten Beispiele kann jeder persönlich die individuellen Beträge errechnen.

Aber vom Grundsatz her, aus der Fragestellung ersichtlichen Grundwerte - sehe ich bereits, das eine Grundsicherungsantrag -Pie mal Daumen- gerechtfertigt ist. Hinzu kommen bestimmt weitere abzugsfähige Beträge, die mindernd auf das Einkommen angerechnet werden können.

Sollten Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Anträge bestehen, sind Beratungsstellen der sozialen Verbände wie AWO, Sozialverband Deutschland (SoD) und Sozialverband VdK behilflich. Auch die Antrags entgegennehmenden Stelle ist behilflich (Grundsicherungsamt; ansässig beim Sozialamt). Manche Auskunft & Beratungsstelle der Rentenversicherung sind ebenso behilflich beim ausfüllen der Anträge.


Gruß
rollispeedy


grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf