Hörverlust auf einem Ohr=Viel Behinderung ?

Hörverlust auf einem Ohr,kann Schwerbehindertenausweis beantragt werden ?

Hallo,

Du musst zunächst einen Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) stellen. Wenn dabei ein GdB von 50 oder mehr festgestellt wird, kannst Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sonst nicht.

Besten Gruß, ananim

Hi

Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.

Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100

Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild

Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50

Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter

genaueres:

:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html




Hi

Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.

Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100

Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild

Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50

Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter

genaueres:

:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html




GdB.JPG