Hörverlust auf einem Ohr,kann Schwerbehindertenausweis beantragt werden ?
Hallo,
Du musst zunächst einen Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) stellen. Wenn dabei ein GdB von 50 oder mehr festgestellt wird, kannst Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sonst nicht.
Besten Gruß, ananim
Hi
Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.
Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100
Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild
Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50
Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter
genaueres:
:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html
Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.
Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100
Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild
Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50
Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter
genaueres:
:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html
Hi
Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.
Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100
Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild
Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50
Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter
genaueres:
:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html
Die Einstufung des Behindertengrades (GdB Grad der Behinderung) erfolgt im Bereich Hörfähigkeit zweistufig.
Zuerst wird der Hörverlust (0-100)für jedes Ohr einzeln bestimmt.
Normalhörigkeit...........................0-20 Verlust
Geringradige Schwerhörigkeit...20-40
Mittelgradige..............................40-60
Hochgradige..............................60-80
an Taubheit grenzende.............80-95
Taubheit.......................................100
Der GdB berechnet sich dann für beide Ohren aus der Tabelle D
s. Bild
Beispiel: Ein Ohr völlig taub, das andere normalhörig bzw. geringgradige Schwerhörigkeit
ergibt einen GdB von 20 bzw.30.
Auf beide Ohren hochgradige Schwerhörogkeit GdB 50
Mit einem GdB von 20 gibt es soweit mir bekannt, nicht einmal einen Behindertenausweis. Der fängt erst mit 30 an. Bei einem GdB von 50 erfolgt die Einstufung als Schw4erbehinderter
genaueres:
:http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör und Gleichgewichtsorgan Versorgungsmedizinische Grundsätze.html