Hallo Jonnie,
Es bringt einen erweiterten Kündigungschutz und kleinere steuerliche Vorteile.
Für den Zusatzurlaub bräuchtest Du 50%.
LG
Surfer
Hallo Jonnie,
Es bringt einen erweiterten Kündigungschutz und kleinere steuerliche Vorteile.
Für den Zusatzurlaub bräuchtest Du 50%.
LG
Surfer
Liebe jonnie,
mit einem GdB von 30 kannst Du bei der Einkommenssteuererklärung einen Pauschbetrag von 310 Euro jährlich geltend machen. Siehe dazu Seite 14 dieser Broschüre:
http://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Recht_Soziales/Recht/st_behinderung.pdf
Wenn Du noch Fragen hast, stelle sie gerne hier.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
Hallo Jonnie,
Sorry, habs vergessen, um an die Rechte zu kommen, must Du bei der Gleichstellungsstelle für Behinderte einen Gleichstellungsantrag stellen.
Dadurch bist Du bei den genannten rechtlichen Sachen einem Schwerbehinderten rechtlich gleichgestellt.
Zuständig sind die Gleichstellungsstelle beim Arbeitsamt und das Versorgungsamt Deiner Heimatregion.
LG
Surfer
@ Tom, danke für den Link sowas such ich auch schon die ganze Zeit. Diese Anträge und rechtlichen Sachen herauszubekommen ist immer so unheimlich schwierig