Gleichstellung zur Schwerbehinderung

Ich habe einen festgestellten Behinderungsgrad von weniger als 50 Prozent und gelte daher nicht als schwerbehindert.Da ich aber meine Arbeit ohne „Gleichstellung zur Schwerbehinderung“ nicht ausführen und/oder behalten kann, möchte ich fragen, wo ich diesen Antrag zur Gleichstellung einreichen kann/soll?