Derzeit bewohnt wird eine Dachgeschosswohnung ohne Aufzug. Es liegt ein GdB von 50 vor a.G. einer Herzerkrankung (Gehbehinderung im Ausweis eingetragen liegt ebenfalls vor). Ein Umzug in eine andere Stadt verbunden mit einem neuen Arbeitsplätz steht im Raum. Allerdings ist dieser nicht so ohne Weiteres (wie vllt bei vielen anderen auch) finanzierbar. Ein Umzug (ohne Wohnort/Arbeitgeberwechsel) ist absehbar da die Gegebenheiten in der aktuellen Wohnung hinderlich sind.
Gibt es Ansprüche / Möglichkeiten Hilfen in welcher Form auch immer zu erhalten? Und wenn ja, wüsste ich gern wo. Vielen lieben Dank
Umzughilfe kann man bekommen, sofern kein anderes Einkommen vorliegt.
Umzugkostenhilfe nach dem SGB XII oder auch nach dem SGB II (einhergehend zum BSHG Entscheidungen) sind beim Amt zu beantragen.
Bei einem zukünftigen Arbeitgeber besteht keine Verpflichtung hier Hilfen anbieten zu müssen, er ist frei von solchen Verpflichtungen.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen kann es eine freiwillige Arbeitgeberleistung sein oder solche werden in Tarifverträgen, z.B. Haus-Tarif, Manteltarifvertrag usw. , vereinbart.
Gruß
rollispeedy