Ich habe nun seit ein paar Wochen folgenden „Status“: GdB 100 / Mz. G + B / Pflegegrad 3 und nun ergeben sich für mich 2 Fragen und ich hoffe sehr, das ihr mir dabei ein klein wenig behilflich sein könnt.
Meine Freundin unterstützt mich sehr viel und hat deshalb in den letzen 3 Jahren in der Steuererklärung immer den Punkt „Allgemeine Ausgaben / Pflege- und Betreuungsleistung / Persönliche und unentgeltliche Pflege einer pflegebedürftigen Person“ angesetzt. Jedes Mal wurde dies vom Finanzamt gestrichen. Und das obwohl meiner Freundin nicht mit mir in im gleichen Haushalt wohnt ( sie wohnt 60km entfernt ) und auch noch Krankenschwester ist. Das uns völlig unklar? Was machen sie denn falsch?
Ein Urlaub allein zu verbringen ist für mich, wegen meiner Behinderung, leider Unmöglich. Wenn ich jemanden mitnehme, zum Beispiel jemanden aus meinem Freundes- / Familienkreis, und ich für die entstehen Reisekosten aufkomme, bekomme ich diese finanziellen Aufwendungen von irgendwo ( z.B.: Pflegekasse ) gefördert oder kann ich dies von der Steuer absetzen?
Nadine hat dir zu Punkt 2 schon eine Information gegeben.
Hier die Antwort/Information zu Teil 1
Die Pflegeperson kann den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen (§ 33b Abs. 6 EStG) und zusätzlich die Ausgaben für den Pflegedienst als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet (§ 33 EStG).
Die Pflegeperson kann stattdessen sämtliche Aufwendungen unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen (§ 33 EStG).
Beachte bitte den Satz NACHWEIS.Hier müssen Belege eingereicht werden die die Ausgaben und Aufwendungen belegen.Einfach Ankreuzen reicht diesmal nicht aus.
Also alles was deine Bekannte ausgibt um dir zu Helfen und eine Aufstellung der Fahrkosten.
„Ich habe eine Behinderung, eine Behinderung mit einem Grad von 80 RF. Habe ich Anspruch auf monatliche Entschädigungen oder eine monatliche Rente? Und wenn ja, wo kann ich den Antrag stellen?“