Leider wurde ich bei der Beantragung meiner Rente nicht gefragt, ob ich einen Schwerbehinderten Ausweis habe. Zur Zeit meiner Beantragung der Rente hatte ich 70% Schwerbehinderung. Ich bekam meine Rente mit 65 also normales Datum. Kann ich das heute noch nach 8 Jahren reklamieren?. Wenn ja, brauche keine Nachzahlung würde aber die Erhöhung gerne mitnehmen.
Hallo,
hast du denn wegen dem GdB von 70 mehr Beiträge bezahlt? Nein, also steht dir auch keine höhere Rente zu.
Evtl. wäre ein früherer Renteneintritt möglich gewesen, sonst aber nix.
Gruß Hippy
Hallo,
eine Behinderung hat keinen Einfluss auf eine gesetzliche auszuzahlende Rente oder einzuzahlenden Beiträge.
Behinderte Menschen, mit einem Schwerbehindertenstatus (GdB 50 und mehr), haben die Möglichkeit frühzeitiger die Altersrente nach dem SGB IX zu beantragen. Ausgeschlossen sind von dieser Rente für schwerbehinderte Menschen die eine Gleichstellung haben.
Hierzu gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung ausreichende Informationen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html
Bei diversen Fragen zur Rente, für schwerbehinderte Menschen, kann auch Online über ein Frageportal Anfragen gesendet bzw. nachgefragt werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/LeichteSprache/Inhalt/03_informationen_fuer_mich/kontakt/kontakt_index.html
Gruß
rollispeedy