Ich bin IV-Rentner und beziehe Ergänzungsleistungen. Bis meine Ergänzungsleistungen definitiv festgesetzt wurden, erhielt ich Sozialhilfe vom Sozialamt Selnau zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wurde mir mitgeteilt, dass das Sozialamt eine Schlussrechnung erstellen und mir die rückwirkend ausbezahlte IV-Rente zurückerstatten werde.
Inzwischen sind mehrere Monate vergangen. Bei Nachfragen zum Stand der Auszahlung wird die Verzögerung stets mit einem neuen Computersystem begründet, was bereits seit über einem Jahr so kommuniziert wird. Mir wurde mitgeteilt, dass der Fall bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollte. Als ich nun erneut Kontakt aufgenommen habe, wurde mir wiederum gesagt, dass sich die Auszahlung aufgrund des neuen Computersystems um weitere Monate verzögern werde.
Meine Frage ist nun, ob das Sozialamt tatsächlich das Recht hat, so vorzugehen. Muss ich für Kreditkarten-Zinsen und Mahngebühren aufkommen, die dadurch entstehen, dass ein Amt seine Arbeit nicht fristgerecht erledigt? Das ist für mich kaum nachvollziehbar.
Das neue Computersystem wird seit über einem Jahr als Begründung für unterschiedlichste Probleme angeführt, unter anderem für verlorene Unterlagen sowie fehlende oder doppelte Zahlungen. Aufgrund meines geschäftlichen Hintergrunds habe ich wiederholt darauf hingewiesen, wie unprofessionell dieses Vorgehen ist, dennoch werden weiterhin dieselben Ausreden verwendet.