BI, GI TBI,,was bedeuten diese Bezeichnungen

Im Antrag angegebene Bezeichnung sagen mir nichts

Hallo jonas,
es gibt tausende Anträge. Würdest du so freundlich sein uns mitteilen um welchen Antrag es geht?
Gruß Hippy

Hallo,
folgende Merkrzeichen gibt es nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. Versorgungsgesetz:
a) G für Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
b) aG für Außergewöhnliche Gehbehinderung
c) H für Hilflosigkeit
d) Bl für Blindheit
e) Gl für Gehörlosigkeit
f) TBl für Taubblindheit
g) B für Begleitperson
h) 1 Kl für 1. Klasse
i) RF für Rundfunk/Fernsehen

Kriegsbeschädigt
j) EB für Entschädigungsberechtigt
k) VB für Versorgungsberechtigt

Gruß
rollispeedy

Offenbar handelt es sich um einen
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Hinweise!
Danke jonas
Soweit zur Vollständigkeit-
Gruß Hippy