Betreuung

Mein Sohn ist geistig behindert und hat einen Betreuer dieser hat Florian s Konto in Verwaltung. Nun meine Frage darf er Florian s komplettes Kindergeld behalten ich bin der Meinung Florian steht Taschengeld zu da er nicht arbeiten kann

@Theresa Hallo Theresa,

willkommen in unserer Community. Toll, dass du dabei bist. Zur Beantwortung deiner Frage wäre es hilfreich, wenn du noch etwas mehr schreibst.

Wohnt dein Sohn bei dir, oder in einer eigenen Wohnung?

Ist er volljährig?


Außerdem haben wir noch einen Artikel mit einer interessanten Reportage auf unserer Webseite.


https://www.enableme.de/de/artikel/selbststandiges-leben-mit-geistiger-behinderung-2066

Viele Grüße

Annemarie

Mein Sohn ist 24 lebt zuhause bei mir

Ich hatte bis letztes Jahr die Betreuung und seit der Übernahme des Berufsbetreuers nur Ärger

Hallo @Theresa ,


eine gute fachliche Auskunft in diesem Fall, ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten zu geben ist schwierig. Ich würde empfehlen, sollte ein Gespräch mit dem Betreuer ohne Ergebnis verlaufen mit der zuständigen Betreuungsbehörde in Kontakt zu treten und den Sachverhalt zu besprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Weidenoberpfalz

Hallo Theresa,

ich muss Weidenoberpfalz leider zustimmen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe für die Zahlung eines Taschengeldes gibt es nicht.

Die Möglichkeiten der Auszahlung hängen direkt vom vorhandenen Vermögen, eventuellen Verbindlichkeiten, dem Krankheitsbild und den individuellen Lebensumständen ab.

Ohne genaue Kenntnisse des Einzelfalls lässt sich die Frage daher nicht beantworrten. Das sinnvollste erscheint erstmals das Gespräch mit dem Betreuer zu suchen.

Viele Grüße und viel Erfolg!

Julia Hinkelmann