<div class="js-embed embedResponsive" recordid":57679,"recordtype":"discussion","body":"Habe GdB beantragt jetzt möchte ich diesen am besten zurücknehmen habe, die Auswirkungen auf mein Leben nicht bedacht. Lebe in Bedarfsgemeinschaft und bin jetzt auch in Alg2 und möchte gerade wieder Arbeit aufnehmen! Der " Vorschlag" hat mir Fallmanager gemacht und ich Fall drauf rein. Ich möchte natürlich wieder arbeiten trot jetzt ein Arbeitsverbot? Müssen wir alg2 zurück zahlen? Brauchen dringend ins Rat!<\/p>
Wer bekommt die Auswertung zu sehen, wer den Ausweis?<\/p>
Gdb vom Fallmanager empfohlen<\/p>
Kann ich ihn verklagen war ich verpflichtet, ihn zu machen? Brauche dringend Rat er läuft kann ich ihn zurück ziehen oder Änderungsantrag stellen. Ich glaube großer Schaden droht! Bedarfsgemeinschaft und Arbeitsrechtlich!<\/p>
EM Rente beantragen<\/p>
Wie kann man Em Rente Rückwirkend beantragen?<\/p>
An GdB gebunden oder wird eigenes Gutachten gemacht?<\/p>
GDB Feststellung! Hilfe! Dringend<\/p>
GDB ab wann zählt die Feststellung, ab Tag oder ab Jahr des Antrags?<\/p>
Auswirkung auf Alg2 > Sozialhilfe Hilfe!!<\/p>
Gdb Bedarfsgemeinschaft Alg2<\/p>
Brauche dringend Hilfe bekomme derzeit wieder alg2 und der gdb wahrscheinlich zu hoch und dann noch Finanzamt und Bedarfsgemeinschaft bin am verzweifeln!<\/p>","bodyRaw":"[{\"insert\":\"Habe GdB beantragt jetzt möchte ich diesen am besten zurücknehmen habe, die Auswirkungen auf mein Leben nicht bedacht. Lebe in Bedarfsgemeinschaft und bin jetzt auch in Alg2 und möchte gerade wieder Arbeit aufnehmen! Der \\\" Vorschlag\\\" hat mir Fallmanager gemacht und ich Fall drauf rein. Ich möchte natürlich wieder arbeiten trot jetzt ein Arbeitsverbot? Müssen wir alg2 zurück zahlen? Brauchen dringend ins Rat!\\nWer bekommt die Auswertung zu sehen, wer den Ausweis?\\n\\nGdb vom Fallmanager empfohlen\\nKann ich ihn verklagen war ich verpflichtet, ihn zu machen? Brauche dringend Rat er läuft kann ich ihn zurück ziehen oder Änderungsantrag stellen. Ich glaube großer Schaden droht! Bedarfsgemeinschaft und Arbeitsrechtlich!\\n\\nEM Rente beantragen\\nWie kann man Em Rente Rückwirkend beantragen?\\nAn GdB gebunden oder wird eigenes Gutachten gemacht?\\n\\nGDB Feststellung! Hilfe! Dringend\\nGDB ab wann zählt die Feststellung, ab Tag oder ab Jahr des Antrags?\\nAuswirkung auf Alg2 > Sozialhilfe Hilfe!!\\n\\nGdb Bedarfsgemeinschaft Alg2\\nBrauche dringend Hilfe bekomme derzeit wieder alg2 und der gdb wahrscheinlich zu hoch und dann noch Finanzamt und Bedarfsgemeinschaft bin am verzweifeln!\\n\\n\"}]","format":"rich","dateInserted":"2023-03-19T04:55:14+00:00","insertUser":{"userID":75317,"name":"BMax","url":"https:\/\/enableme.vanillacommunities.com\/profile\/BMax","photoUrl":"https:\/\/us.v-cdn.net\/6032412\/uploads\/defaultavatar\/nFR6E42XD1AF0.jpg","dateLastActive":"2023-05-20T14:14:24+00:00","banned":0,"punished":0,"private":false,"label":"✭","labelHtml":"✭"},"displayOptions":{"showUserLabel":false,"showCompactUserInfo":true,"showDiscussionLink":true,"showPostLink":true,"showCategoryLink":false,"renderFullContent":false,"expandByDefault":false},"url":"https:\/\/community.enableme.org\/de\/discussion\/57679\/auswirkungen-eines-gdb","embedType":"quote","name":"Auswirkungen eines GdB"}">
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@BMax
Zitat: GDB ab wann zählt die Feststellung, ab Tag oder ab Jahr des Antrags?
Auswirkung auf Alg2 > Sozialhilfe Hilfe!!
Die "Zuteilung", nenne ich es mal, des GdB gilt ab Tag der Antragstellung, also Eingang beim Versorgungsamt.
Durch die Zuteilung des GdB hast du keine Einschränkungen bei den Transferleistungen, also Bürgergeld. Damit sind ja erstmal keine "geldwerten" Vorteile verbunden, die direkt auf die Lebenshaltungskosten angerechnet würden. Außerdem hast du ja ein Anrecht auf Schonvermögen, das ist das was du geldmäßig auf dem Konto behalten kannst. Und die Kriegskasse darfst du erstmal voll machen bis zu der neu definierten Obergrenze, wieviel das ist weiß ich grad nicht. Um und bei achttausend Euro?
Wenn du jobst, wird der Verdienst auf die Leistungen angerechnet. Liegst du drüber, fällt der Leistungsbezug flach. Liegst du drunter, wird der Verdienst auch angerechnet, du bekommst die Differenz zu den Leistungen vor dem Job aber als s. g. Aufstocker zusätzlich. Beim Bürgergeld ist das jetzt Alles viel besser.
EM Rente kannst du natürlich beantragen, aber lohnt sich doch nur, wenn die höher ausfällt als das Bürgergeld. Jetzt weiß ich wieder nicht, ob du schon rentenfähig warst bei der Beantragung von H IV oder Bürgergeld. Das hätte nämlich vorher vom Amt abgefragt werden müssen. Wenn nicht, ist das ähnlich wie bei Monopoly:" Amtsirrtum zu deinen Gunsten!" Jubel!
Und zurückzahlen musste gar nichts!
Also für mich Alles gut, und 0 Problemo. Also für dich auch.
Wer Fehler findet, darf sie behalten.
PS.: Wechsle deinen Falldingsbumsmanager.