Auswirkungen eines GdB

Habe GdB beantragt jetzt möchte ich diesen am besten zurücknehmen habe, die Auswirkungen auf mein Leben nicht bedacht. Lebe in Bedarfsgemeinschaft und bin jetzt auch in Alg2 und möchte gerade wieder Arbeit aufnehmen! Der " Vorschlag" hat mir Fallmanager gemacht und ich Fall drauf rein. Ich möchte natürlich wieder arbeiten trot jetzt ein Arbeitsverbot? Müssen wir alg2 zurück zahlen? Brauchen dringend ins Rat!

Wer bekommt die Auswertung zu sehen, wer den Ausweis?


Gdb vom Fallmanager empfohlen

Kann ich ihn verklagen war ich verpflichtet, ihn zu machen? Brauche dringend Rat er läuft kann ich ihn zurück ziehen oder Änderungsantrag stellen. Ich glaube großer Schaden droht! Bedarfsgemeinschaft und Arbeitsrechtlich!


EM Rente beantragen

Wie kann man Em Rente Rückwirkend beantragen?

An GdB gebunden oder wird eigenes Gutachten gemacht?


GDB Feststellung! Hilfe! Dringend

GDB ab wann zählt die Feststellung, ab Tag oder ab Jahr des Antrags?

Auswirkung auf Alg2 > Sozialhilfe Hilfe!!


Gdb Bedarfsgemeinschaft Alg2

Brauche dringend Hilfe bekomme derzeit wieder alg2 und der gdb wahrscheinlich zu hoch und dann noch Finanzamt und Bedarfsgemeinschaft bin am verzweifeln!

@BMax Hallo BMax,

sei willkommen in unserer Community. Toll, dass du hier nach Rat und Austausch suchst. Ich habe deinen Thread bereits an einen unserer Fachexperten weiter geleitet.


Außerdem haben wir auf unserer Internetseite einige informative Fachartikel zum Thema Schwerbehindertenausweis und EM Rente.


Ich wünsche dir einen interessanten und produktiven Austausch mit den anderen Mitgliedern.

Viele Grüße

Annemarie

Hallo @BMax ,


also ich kann Ihre Ängste nachvollziehen kann Ihnen aber folgendes mitteilen:


Ein festgestellter GdB trifft keine Aussage über die berufliche Leistungsfähigkeit. D. h. auch mit einem GdB können und dürfen Sie arbeiten. Sollten Sie eine Rente beantragen wollen, können Sie auch das tun. Natürlich fließt bei der Beurteilung der Frage ob eine Rente gewährt wird der vorhandene GdB mit ein. Er ist aber nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal.


Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. auf dem Bescheid dazu ist ein Datum vermerkt ab wann die Schwerbehinderteneigenschaft gilt. Allerdings ist es bei den Nachteilsausgleichen (Steuerfreibeträgen) so, dass die Schwerbehinderteneigenschaft für das ganze Jahr gilt unabhängig vom Tag an dem sie festgestellt wurde.


In einem Bewerbungsgespräch müssen Sie ihre Schwerbehinderung nicht nennen. Wird die Frage danach gestellt, darf sie dennoch verneint werden. Genannt werden sollte sie nur dann, wenn für den angestrebten Beruf hohe Maßstäbe an die Gesundheit anzulegen sind (z. B. Lokführer, Pilot etc.).


Da ihr Fall aber, aufgrund Ihrer Schilderungen, sehr komplex erscheint würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich zu Klärung weiterer Details, die hier aus der Ferne evtl. nicht erkennbar sind an die für Sie zuständige Teilhabeberatungsstelle wenden.


Denn diese kann Sie bei Ihren Fragen noch unterstützen und unabhängig beraten.


https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb


Mit freundlichen Grüßen

Weidenoberpfalz

Ich habe ein Problem weil ich einen personal-fragebogen bekomme habe wo genau danach gefragt wird. Wir waren aufstocker im alg2 und jetzt im Bürgergeld wir haben angst das wir Leistungen zurück erstatten müssen. Wenn für mich das Sozialamt "Sozialhilfe" zuständig wäre.

Anhang Personal-fragebogen.

Pers_f.B.pdf

Betrifft

Absatz GDB und Rechtsbelehrung.

Danke nochmal für ihre Antwort!

"Betrifft

Absatz GDB und Rechtsbelehrung."


@BMax das kann ich leider in dem anhang nicht finden.


schönen gruß

anne

Seite 2 wird nach behinderung gefragt und Gleichstellung...

Gdb

Grad der Behinderung

Im letzten Satz ist Belehrung Über die Auskunft und folgen..

Schönen Gruß Max

hallo @BMax,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. versteh das alles nicht. 😥

das müsste jemand anderes ran.

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@BMax

Zitat: GDB ab wann zählt die Feststellung, ab Tag oder ab Jahr des Antrags?

Auswirkung auf Alg2 > Sozialhilfe Hilfe!!

Die "Zuteilung", nenne ich es mal, des GdB gilt ab Tag der Antragstellung, also Eingang beim Versorgungsamt.

Durch die Zuteilung des GdB hast du keine Einschränkungen bei den Transferleistungen, also Bürgergeld. Damit sind ja erstmal keine "geldwerten" Vorteile verbunden, die direkt auf die Lebenshaltungskosten angerechnet würden. Außerdem hast du ja ein Anrecht auf Schonvermögen, das ist das was du geldmäßig auf dem Konto behalten kannst. Und die Kriegskasse darfst du erstmal voll machen bis zu der neu definierten Obergrenze, wieviel das ist weiß ich grad nicht. Um und bei achttausend Euro?

Wenn du jobst, wird der Verdienst auf die Leistungen angerechnet. Liegst du drüber, fällt der Leistungsbezug flach. Liegst du drunter, wird der Verdienst auch angerechnet, du bekommst die Differenz zu den Leistungen vor dem Job aber als s. g. Aufstocker zusätzlich. Beim Bürgergeld ist das jetzt Alles viel besser.

EM Rente kannst du natürlich beantragen, aber lohnt sich doch nur, wenn die höher ausfällt als das Bürgergeld. Jetzt weiß ich wieder nicht, ob du schon rentenfähig warst bei der Beantragung von H IV oder Bürgergeld. Das hätte nämlich vorher vom Amt abgefragt werden müssen. Wenn nicht, ist das ähnlich wie bei Monopoly:" Amtsirrtum zu deinen Gunsten!" Jubel!

Und zurückzahlen musste gar nichts!

Also für mich Alles gut, und 0 Problemo. Also für dich auch.

Wer Fehler findet, darf sie behalten.

PS.: Wechsle deinen Falldingsbumsmanager.

§ 145 SGB 3 - Einzelnorm.pdf

Hallo nochmal hab da mal was hochgeladen, bezieht sich auf ALG1 aber befürchte auch Sanktionen das schaffe ich nicht mehr. Montag sollte mein neuen Job Anfangen aber häng mit Bedarfsgemeinschaft fest! Habe schwere chronische Erkrankung weiß nicht gdb Urteil es hat dann bestand aber Jobcenter weiß um die Länge der Erkrankung fast ein Jahr! Der Job sollte meine Leistungsfähigkeit beweisen war ca 25 Std die Woche und Di. 9 Std ohne Probleme.

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@BMax

Was willst du denn damit beweisen? ALG I und ALG II sind wie Birnen und Äpfel.Aber die ALG Gesetzgebung gibt es nicht mehr!

Bürgergeld bekommt mann nur bei Arbeitsfähigkeit habe Probleme wenn Sozialhilfe Sozialamt zuständig ist. Haben zwar Optionskommune aber sind trotzdem unterschiedliche Träger!

Waren während meines Krankengeldbezug im Hartz IV 22 und Bürgergeld ab 23 Wiederbewilligung und musste ja unbedingt Rentenkonto klären lassen Anfang März 23 :-/ mit Aussicht auf Ost EM Renten Anspruch wegen langer Versicherungszeit :-( hätte auch später Zeit gehabt hatte Angst wegen Festsetzung.

Hartz IV gab es da keinen Anspruch? Gab es doch etliche Sonderregelung wegen corona alg Sanktionsmoratorium Zugang... Wegen Krankengeld 1 Monat mit allen Zulagen, bereits komplett zurückerstattet.

Da wurde doch mein Krankengeld voll angerechnet können die da jetzt noch was. Der vorläufige Bescheid wurde abschließend berechnet und abgeschlossen. Der GDB Antrag wurde bereits 22 gestellt!?! 🤕

Muß irgendwie aus der Bedarfsgemeinschaft raus nicht das alle weiter büßen müssen. Hat niemand einen Tipp für mich?

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@BMax

Deine Situation erscheint a. Grd. deiner stückeligen Schilderungen schwierig, und so muss diese Situation auch für Dich sein. Damit hilfst du dir aber nicht. Du solltest dir deine Situation selbst klar machen, und daraus einen Verfahrensplan schmieden. Keiner hier kennt deine Verhältnisse besser als du, und daher rate ich dir zu einem Gespräch unter vier Augen mit einem BeraterIN eines Sozialverbands, oder einer Arbeitslosenberatung. "Mal eben" am PC scheint mir das nicht lösbar zu sein.