Argumente damit Krankenkasse Ausstattung für Aktiv-Rollstuhl finanziert

Hallo liebe Mitglieder,

habe eine Frage zur Kostenübernahme von Ausstattung eines Aktiv-Rollstuhls.
Mit welchen guten Argumenten könnte ich meine Krankenkasse überzeugen, für den Aktiv-Rollstuhl diese Ausstattungen zu finanzieren:

  • Shock-Absorber (gefederte Achsaufnahme)
  • Seitenteile/Kleiderschutz aus Carbon
  • Abklappbare Schiebegriffe
  1. 2010 hat meine Krankenkasse den Aktiv-Rollstuhl „Otto Bock Avantgarde Ti” mit Shock-Absorber finanziert.
  2. Dieselbe Krankenkasse würde jetzt einen neuen „Otto Bock Avantgarde 4 DS” finanzieren, allerdings ohne Shock-Absorber und ohne die anderen Ausstattungen.
  3. Meine Orthopädin hat den Shock-Absorber jedoch auf das Rezept geschrieben.
  4. Ich benötige den Shock-Absorber wegen meiner geschädigten und operierten Lendenwirbelsäule (Spina bifida, Bandscheibenvorfall).
  5. Der Shock-Absorber federt Erschütterungen und Schläge (z.B. auf Kopfsteinpflaster oder beim Überqueren von Bürgersteigen) ab und schont und schützt somit meine LWS.
  6. Außerdem schützt der Shock-Absorber den Rollstuhlrahmen und die Räder, sodass diese nicht (seltener) kaputtgehen.

Was kann ich tun, damit meine Krankenkasse diese Ausstattungen finanziert?
Ich habe schließlich auch gesundheitliche Gründe dafür.

Habe ein Schreiben entworfen, siehe Anhang: Schreiben_Überarbeitet_an_Krankenkasse_Internet-Forum_02-12-2025.jpg

Was haltet Ihr von diesem Entwurf? Was sollte ich wie ändern?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfen.

Grüße
Rolliboy007

Hallo @Rolliboy007

Herzlich Willkommen in unserer Community! Wir hoffen, dass du vielleicht bald von anderen die Erfahrungen haben, eine Rückmeldung erhältst.

Alles Gute und viel Glück mit der Finanzierung!

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Hallo Giulia_EnableMe,

vielen Dank für die Aufnahme in diese Community und für Deine Wünsche für mich.

Schöne Adventszeit.

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Hallo Rolliboy,

Dein Arzt muss den Schockabsorber explizit als notwendige Ausstattung auf einem Rezept vermerken. Wenn es geht, sollte auch eine Diagnose im Bezug auf deine Wirbelsäule beigefügt sein. Dann muss die KK sich bei einer Ablehnung erklären. Und damit hätte man einen Ansatz zum Einspruch. Versuche es einmal damit.

Viel Erfolg

Ralf

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