Hallo, ich schildere den Sachverhalt. Ich werden im Mai 61 Jahre. Über den VDK läuft ein Widerspruchverfahren über die Ablehnung des Verschlimmerungsantrages auf 50% GDB von derzeit 40%.
So ein Verfahren kann gut und gerne 18-24 Monate oder länger dauern. Nun hatte ich gehofft das ich mit 62 dann mit Schwerbehinderung 50% und 10,8% Abzügen gehen könnte. Falls ich diese 50% nicht erhalte, gehe ich dennoch mit 63 und 14,4% Abzügen in 2027. Was passiert wenn mir aber nach Rentenbeginn die 50% bewilligt werden? Sinken dann die Abzüge von 14,4% auf 10,8% ?
Schwere Frage.Es hängt am Urteil und deren Begründung.Werden die 50 % Rückwirkend anerkannt wird alles auch Rückwirkend berechnet.
Du siehst, es hängt alles an einem Wort: Rückwirkend.Hinzu,so schätze ich , kommt es auch darauf an, was das Gericht noch sagt.
Du siehst auch es ist eine juristische Frage, die wir hier als Laien nicht beantworten können.Selbst wenn sich unter uns Juristen befinden sollten, dürften sie es nicht.
Mein Rat dazu ist , stelle die Frage bitte deinen Rechtsvertretern.