Ende 2023 habe ich auf Anraten in einer Reha Maßnahme einen Antrag auf Erhöhung des Grades meiner Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Daraufhin wurde mir der GdB 100 genehmigt. (Vorher hatte ich GdB 80 mit Merkzeichen G).
Jetzt hat sich im Laufe des Jahres 2024 mein Gesundheitszustand auch im psychischen Bereich sehr verschlechtert.
Dadurch fällt es mir auch immer schwerer, meinen Alltag alleine zu bewältigen.
Außerdem haben meine körperlichen Beschwerden (spastische Behinderung rechts) sehr zugenommen.
Was muss ich machen, oder nachweisen, dass ich einen Antrag auf Begleitperson und Merkzeichen AG stellen kann?
Bei Verschlechterung der bestehenden Behinderungsarten bzw. bei neu hinzukommenden Erkrankungen kannst du einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen, u.a. mit dem Antrag auf Eintragung des Merkzeichens aG. Allerdings wird dabei auch der bestehende Bescheid erneut überprüft. Ich rate ich dir deshalb zur Vorsicht, zu einer Beratung durch einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) oder durch einen Sozialverband.
einige ANtworten hast du ja schon erhalten. Gerne würde ich dir zu deiner Frage Rund umd as Merkzeichen aG auf unseeren Artikel verweisen und die VOraussetzungen zum Erhalt des Merkzeichens:
Du kannst einen Antrag auf Verschlechterung stellen.Besonders auf das Merkzeichen B. Lass dir von deinen Ärzten bescheinigen, dass die es befürworten das du aufgrund der Verschlechterung deiner Gesundheit eine Begleitung angesagt ist. Und lass die Verschlechterungen durch die Ärzte dokumentieren. Dann sollte es eigentlich klappen.
Du kannst aber auch im Vorfeld dort anrufen und das ganze mündlich abklären. Hilft manchmal auch. Die sehen dich ja nicht. Beim mir, beidseitig Unterschenkel amputiert, wollte man den Schein auf 3 Jahre begrenzen. Habe angerufen und denen gesagt das meine Beine nicht nachwachsen werden.
Man hat sich entschuldigt und mir den Schein unbefristet gegeben.
zuerst einmal vielen Dank an Alle, die mir so schnell und ausführlich Anntworten gsendet haben.
Ich habe jetzt eine E-Mail an das Versorgungsamt gesendet und nochmal darauf hingewiesen, dass die Punkte Anfallsleiden etc. im Bezug auf das Merkzeichen B nicht berücksichtigt wurden.
Eine Antwort steht noch aus. Allerdings habe ich dazu nochmal eine Frage, und zwar:
zum einen würde mich interessieren, ob mit Merkzeichen B die Steuerermäßigung beim KFZ bei 50 % bleibt und ob mit dem Merkzeichen B auch automatisch H mit im Behindertenausweis eingetragen wird?
Diese erhalten Menschen mit Behinderung, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das Gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).
Die Betroffenen haben ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, muss der Betroffene auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Eine zukünftige Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht. Es kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.
Um sicherzustellen, dass Begünstigte nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, vermerkt der Zoll eine Kfz-Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweisbeiblatt.
Beachte bitte die Einschränkungen.
Das Kennzeichen H ist für Personen, die keinerlei sich wiederholende Verrichtungen in Ihrem täglichen Leben machen können und die ständig auf Hilfe durch dritte angewiesen sind.Wenn ich es deinem Schreiben es richtig entnommen habe, fällst du nicht darunter.