anneliese

Der Fall ist folgender: Aufgrund einer psychischen Erkrankung bezieht ein Mann eine geringfĂŒgige Erwerbsminderungsrente und im Rahmen der Grundsicherung Mietkosten. Der Mann möchte heiraten, seine zukĂŒnftige Ehepartnerin wohnt ebenfalls zur Miete in einer anderen Wohnung. Sie ist Pensionistin. Der Mann möchte aufgrund seiner Erkrankung, die es ihm nicht erlaubt lĂ€nger als 1 Stunde mit anderen Menschen zusammen zu sein, seine Wohnung nach der Eheschließung weiter bewohnen. Die Frage ist nun folgende: Kann er weiterhin Grundsicherung fĂŒr die Wohnung erhalten? Unter welchen Voraussetzungen?

Hallo @anneliese

Schön hast du den Weg in unsere Community gefunden.

Leider, weiss ich dazu selber keine Antwort. Vielleicht antwortet noch jemand der Erfahrung dazu hat. Trotzdem habe ich folgendes herausgefunden:

GrundsĂ€tzlich wird bei einer Heirat das Einkommen beider Ehepartner berĂŒcksichtigt – auch wenn sie in getrennten Wohnungen leben. Das bedeutet: Wenn die Ehefrau ĂŒber ausreichend Einkommen verfĂŒgt (z. B. durch eine Pension), kann der Anspruch auf Grundsicherung entfallen.
In besonderen FĂ€llen – etwa wenn eine anerkannte psychische Erkrankung das Zusammenleben unmöglich macht – kann ein sogenannter HĂ€rtefall vorliegen. Dann ist es eventuell möglich, weiterhin Leistungen fĂŒr die eigene Wohnung zu erhalten. DafĂŒr braucht es in der Regel ein Ă€rztliches Attest und eine individuelle PrĂŒfung durch das Sozialamt.

_ Tipp: _ Am besten frĂŒhzeitig beim zustĂ€ndigen Amt nachfragen und die Situation offen erklĂ€ren. So lĂ€sst sich klĂ€ren, ob eine Ausnahme möglich ist.

Beste GrĂŒsse

Vielen Dank fĂŒr die rasche Antwort. - Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile fĂŒr diesen Fall?

@anneliese

Ich kenne keine öffentlichen FÀlle. Vielleicht findest du aber etwas hier: https://openjur.de/

Hattest du schon mit dem Sozialamt darĂŒber gesprochen? Vielleicht können, sie dir raten - wie du am besten vorgehen kannst, damit dir nichts gekĂŒrzt wird.

Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Ich möchte nur gerne auf das GesprĂ€ch schon vorbereitet sein, wenn möglich eben mit einem diesbezĂŒglichen Urteil. Danke, dass du mich unterstĂŒtzt.