Alleinerziehende Mutter sucht Unterstützung

Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern und beziehe Bürgergeld. Zum 01.03.2026 bin ich mit meinen Kindern nach ……. umgezogen. Dieser Umzug erfolgte nicht aus persönlichen oder beruflichen Gründen, sondern vor allem, um meinem jüngsten Sohn einen dringend notwendigen Schulwechsel zu ermöglichen.

Mein jüngster Sohn hatte während der drei Jahre an seiner damaligen Grundschule erhebliche Schwierigkeiten. Nach meiner Wahrnehmung standen diese Belastungen insbesondere im Zusammenhang mit den Erlebnissen an der Schule und der damaligen Klassenlehrerin. Sein Verhalten veränderte sich zunehmend. Er zog sich immer mehr zurück, verlor an Lebensfreude und entwickelte Ängste. Bis heute versuche ich gemeinsam mit fachlicher beziehungsweise psychologischer Unterstützung aufzuarbeiten, was in diesen drei Jahren genau geschehen ist und welche Auswirkungen dies auf ihn hatte. Für mich stand jedoch an erster Stelle, ihn aus dieser belastenden Situation herauszunehmen und ihm einen schulischen Neuanfang zu ermöglichen.

Der Schulwechsel hat ihm sehr gut getan. Er fühlt sich an seiner neuen Schule deutlich wohler und entwickelt sich Schritt für Schritt positiv. Rückblickend war der Umzug daher die richtige Entscheidung.

Durch den Umzug entstand jedoch ein anderes Problem. Mein ältester Sohn besucht weiterhin seine Schule da er sich kurz vor seinem Schulabschluss befindet. Ein Schulwechsel hätte seinen bisherigen schulischen Weg erheblich gefährdet.

Mein ältester Sohn hat einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (ESE). Aufgrund seiner persönlichen Situation ist ihm die tägliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus meiner Sicht nicht zumutbar. Deshalb bringe ich ihn seit unserem Umzug am 01.03.2026 jeden Schultag selbst mit dem Auto zur Schule und hole ihn nach Unterrichtsende wieder ab.

Dadurch entstehen täglich vier Fahrten mit insgesamt rund 160 Kilometern. Die hierdurch entstehenden Spritkosten stellen für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Ich habe bereits versucht, bei den zuständigen Stellen Unterstützung zu erhalten. Sowohl das Jobcenter als auch das Schulamt, die Stadt Geilenkirchen und das Jugendamt konnten mir für die Fahrtkosten keine Hilfe gewähren beziehungsweise haben diese abgelehnt.

Meine finanzielle Situation hat sich zusätzlich erheblich verschärft. Nachdem ich am Freitag der vergangenen Woche persönlich beim Jobcenter um Hilfe gebeten und geschildert hatte, dass wir teilweise zwei Tage lang nur Nudeln essen konnten, erhielt ich dennoch keine sofortige finanzielle Unterstützung. Seit dem 24.06.2026 standen meiner Familie zeitweise keine Leistungen zur Verfügung. Dadurch befanden wir uns in einer akuten finanziellen Notlage.

Ich möchte Sie daher herzlich bitten zu prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung der Fahrtkosten rückwirkend ab dem 01.03.2026 bis zu den Sommerferien 2026 möglich wäre.

In diesem Zeitraum habe ich die Fahrtkosten für den täglichen Schulweg meines Sohnes vollständig selbst getragen, obwohl unsere finanzielle Situation dies kaum zugelassen hat.

Sollte eine Unterstützung durch Ihre Stiftung nicht möglich sein, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir gegebenenfalls eine andere Stiftung oder Stelle nennen könnten, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann.

Jede Unterstützung oder auch ein entsprechender Hinweis würde unsere Familie in dieser schwierigen Lage erheblich entlasten und meinem Sohn ermöglichen, seinen Schulabschluss erfolgreich zu beenden, während mein jüngster Sohn weiterhin die Chance auf einen unbelasteten Neuanfang an seiner neuen Schule erhält.

Hallo @ENGEL,
und herzlich willkommen in unserer Community.
Da klingt nach einer sehr belastenden Situation. Wir sind jedoch keine Antragsstelle. Gerne können wir schauen, ob wir passende Fachpersonen zu der Thematik haben und hoffen auf viele hilfreiche Tipps aus der Community.

Viele Grüße

1 „Gefällt mir“

Sehr gerne Dankeschön

1 „Gefällt mir“

Ich habe eine Fachperson kontaktiert und warte auf Rückmeldung.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung.

Ich kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Deshalb kann ich auch nicht verbindlich beurteilen, ob und welche Stelle die Fahrtkosten übernehmen muss. Ich kann Ihnen aber allgemeine Hinweise geben, welche Möglichkeiten Sie noch prüfen lassen könnten.

Aus meiner Sicht wäre wichtig, das Thema nicht nur als Stiftungsanfrage zu sehen. Es könnten mehrere Stellen in Betracht kommen, die den Fall noch einmal prüfen sollten.

Zunächst sollten Sie die Schülerfahrtkosten noch einmal schriftlich beim Schulträger der Schule Ihres ältesten Sohnes beantragen beziehungsweise überprüfen lassen. Wichtig wäre dabei der Hinweis, dass Ihr Sohn kurz vor dem Schulabschluss steht und ein Schulwechsel für ihn problematisch gewesen wäre. Außerdem sollten Sie den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung angeben und erklären, warum ihm öffentliche Verkehrsmittel aus Ihrer Sicht nicht zumutbar sind.

Hilfreich wären dafür möglichst viele Nachweise, zum Beispiel Unterlagen zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, eine Stellungnahme der Schule, ärztliche oder psychologische Bescheinigungen, Fahrplanauskünfte und eine genaue Aufstellung der gefahrenen Kilometer und Kosten.

Außerdem sollten Sie beim Jobcenter noch einmal schriftlich prüfen lassen, ob eine Unterstützung über Bildung und Teilhabe oder eine andere Leistung möglich ist. Falls Sie bisher nur mündliche Ablehnungen bekommen haben, wäre ein schriftlicher Bescheid wichtig. Nur so kann später geprüft werden, ob die Entscheidung richtig war.

Da Sie schildern, dass Ihr Sohn besondere Unterstützung braucht und öffentliche Verkehrsmittel für ihn schwierig sind, könnte auch das Jugendamt beziehungsweise die Eingliederungshilfe ein wichtiger Ansprechpartner sein. Dort sollte geprüft werden, ob wegen der persönlichen Situation Ihres Sohnes Hilfe für den Schulweg möglich ist.

Wenn aktuell zu wenig Geld für Lebensmittel oder den täglichen Bedarf vorhanden ist, sollten Sie das sofort und getrennt von den Fahrtkosten beim Jobcenter melden. Bitten Sie dort schriftlich um schnelle Hilfe wegen einer akuten Notlage. Möglich sein können je nach Fall zum Beispiel ein Darlehen, ein Vorschuss, Gutscheine oder Sachleistungen.

Zusätzlich könnten Sie sich an eine Sozialberatungsstelle wenden, zum Beispiel an Caritas, Diakonie oder einen anderen Wohlfahrtsverband vor Ort. Diese Stellen können oft helfen, die richtigen Anträge zu stellen. Sie können auch prüfen, ob eine Stiftung helfen kann. In NRW kommt zum Beispiel Aktion Lichtblicke als mögliche Anlaufstelle in Betracht. Private Anfragen laufen dort aber in der Regel über Beratungsstellen wie Caritas oder Diakonie.

Mein Rat wäre daher: Sammeln Sie alle Unterlagen, Ablehnungen, Bescheide, Nachweise, Kontoauszüge zur Notlage und eine genaue Fahrtenaufstellung. Gehen Sie damit möglichst schnell zu einer Sozialberatungsstelle und lassen Sie prüfen, welche Anträge oder Widersprüche noch möglich sind.

Wichtig ist: Bitte warten Sie nicht zu lange, wenn bereits Bescheide vorliegen. Bei Ablehnungen können Fristen laufen. In diesem Fall wäre auch eine Beratung über Beratungshilfe oder eine anwaltliche Sozialrechtsberatung sinnvoll.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die von Ihnen genannten Schritte habe ich bereits weitgehend unternommen. Es liegen bereits schriftliche Ablehnungen vor, Widersprüche wurden eingelegt und ich werde anwaltlich vertreten. Auch verschiedene Stiftungen und Beratungsstellen habe ich bereits kontaktiert. Gerade weil ich alle naheliegenden Möglichkeiten bereits ausgeschöpft habe, hoffe ich auf einen Hinweis, ob es darüber hinaus noch eine weitere Stelle oder Unterstützungsmöglichkeit gibt, die in meinem besonderen Fall in Betracht kommt.

Außerdem habe ich mich bereits an verschiedene Stellen gewandt und sogar eine Petition beim Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen eingereicht, da ich inzwischen nicht mehr weiß, an welche Stelle ich mich noch wenden kann.