Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern und beziehe Bürgergeld. Zum 01.03.2026 bin ich mit meinen Kindern nach ……. umgezogen. Dieser Umzug erfolgte nicht aus persönlichen oder beruflichen Gründen, sondern vor allem, um meinem jüngsten Sohn einen dringend notwendigen Schulwechsel zu ermöglichen.
Mein jüngster Sohn hatte während der drei Jahre an seiner damaligen Grundschule erhebliche Schwierigkeiten. Nach meiner Wahrnehmung standen diese Belastungen insbesondere im Zusammenhang mit den Erlebnissen an der Schule und der damaligen Klassenlehrerin. Sein Verhalten veränderte sich zunehmend. Er zog sich immer mehr zurück, verlor an Lebensfreude und entwickelte Ängste. Bis heute versuche ich gemeinsam mit fachlicher beziehungsweise psychologischer Unterstützung aufzuarbeiten, was in diesen drei Jahren genau geschehen ist und welche Auswirkungen dies auf ihn hatte. Für mich stand jedoch an erster Stelle, ihn aus dieser belastenden Situation herauszunehmen und ihm einen schulischen Neuanfang zu ermöglichen.
Der Schulwechsel hat ihm sehr gut getan. Er fühlt sich an seiner neuen Schule deutlich wohler und entwickelt sich Schritt für Schritt positiv. Rückblickend war der Umzug daher die richtige Entscheidung.
Durch den Umzug entstand jedoch ein anderes Problem. Mein ältester Sohn besucht weiterhin seine Schule da er sich kurz vor seinem Schulabschluss befindet. Ein Schulwechsel hätte seinen bisherigen schulischen Weg erheblich gefährdet.
Mein ältester Sohn hat einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (ESE). Aufgrund seiner persönlichen Situation ist ihm die tägliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aus meiner Sicht nicht zumutbar. Deshalb bringe ich ihn seit unserem Umzug am 01.03.2026 jeden Schultag selbst mit dem Auto zur Schule und hole ihn nach Unterrichtsende wieder ab.
Dadurch entstehen täglich vier Fahrten mit insgesamt rund 160 Kilometern. Die hierdurch entstehenden Spritkosten stellen für mich eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Ich habe bereits versucht, bei den zuständigen Stellen Unterstützung zu erhalten. Sowohl das Jobcenter als auch das Schulamt, die Stadt Geilenkirchen und das Jugendamt konnten mir für die Fahrtkosten keine Hilfe gewähren beziehungsweise haben diese abgelehnt.
Meine finanzielle Situation hat sich zusätzlich erheblich verschärft. Nachdem ich am Freitag der vergangenen Woche persönlich beim Jobcenter um Hilfe gebeten und geschildert hatte, dass wir teilweise zwei Tage lang nur Nudeln essen konnten, erhielt ich dennoch keine sofortige finanzielle Unterstützung. Seit dem 24.06.2026 standen meiner Familie zeitweise keine Leistungen zur Verfügung. Dadurch befanden wir uns in einer akuten finanziellen Notlage.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten zu prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung der Fahrtkosten rückwirkend ab dem 01.03.2026 bis zu den Sommerferien 2026 möglich wäre.
In diesem Zeitraum habe ich die Fahrtkosten für den täglichen Schulweg meines Sohnes vollständig selbst getragen, obwohl unsere finanzielle Situation dies kaum zugelassen hat.
Sollte eine Unterstützung durch Ihre Stiftung nicht möglich sein, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir gegebenenfalls eine andere Stiftung oder Stelle nennen könnten, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann.
Jede Unterstützung oder auch ein entsprechender Hinweis würde unsere Familie in dieser schwierigen Lage erheblich entlasten und meinem Sohn ermöglichen, seinen Schulabschluss erfolgreich zu beenden, während mein jüngster Sohn weiterhin die Chance auf einen unbelasteten Neuanfang an seiner neuen Schule erhält.