Im Minijob bis 450,00 Euro Abmahnung.Grund: Verteilung von Wochenzeitung in Vertretung für die eigene erkrankte Frau. Abrechnung über den Vertrag der Kinder, alles auf Vorschlag des Sachbearbeiter und dies nicht zum ersten mal.
Wie kann diese Abmahnung abgewendet werden oder wie kann hier das Integrationsamt greifen ?
Wenn du den Vorschlag des Sachbearbeiters nicht schriftlich hast kannst du gar nichts machen!
Eine Schwerbehinderung schließt Vertragstreue nicht aus.
Es wäre zu prüfen, ob hier nicht ein Fall von Sozialbetrug vorliegt.
Wenn jemand über 450€ verdient und das dann im Wissen des Arbeitgeber auf mehrere Personen verteilt, betrügt der Arbeitgeber die Sozialversicherung, da dann Sozialversicherungsbeiträge (mit Arbeitgeberanteil) zu entrichten wären.
Im Übrigen gilt auch bei Minijobs der Mindestlohn. Und zwar auf die geleisteten, nicht nur auf die „geplanten“ Stunden. Auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.
Wer als EU-Rentner nebenher jobbt, riskiert seine EU-Rente, wenn erkennbar ist, dass man mehr als 3 bzw. 6 h täglich arbeiten kann.