Wohnungsgröße bei Grundsicherung und schwerbehinderung

Hallo, ich bin neu hier und hoffe sehr, dass ich hier Antworten finde. Meine Situation: Ich bin 74 alt, seit knapp 4 Jahren verwitwet, erhalte seit 2024 Grundsicherung und habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 60% und Merkzeichen „G“ - sitze nicht im Rollstuhl. Habe ich trotzdem Anrecht, eine 15 qm größere Wohnung zu bewohnen? Der Sachbearbeiterin behauptet dass - er sagt, für mich wäre 45qm -egal welche Etage und Ausstattung zumutbar. Ich kann aber sehr schlecht Treppensteigen und auch im Bad komme ich nicht mit einer Badewanne klar, ich brauche eine Dusche mit niedrigem Einstieg. Den Ausweis habe ich seit 1975, seit 1979 ist er unbefristet. Ich freue mich auf Antworten - vielen Dank

Kommentare

  • Hallo @Pali,

    wir haben auf unserer Seite einen Artikel rund um das Thema Mehrbedarf von Menschen mit Behinderung.

    https://www.enableme.de/de/artikel/wohnungsgrossen-fur-menschen-mit-behinderung-2362

    Viele Grüße

  • Hallo Nadine, das habe ich gelesen - leider finde ich nichts, wenn man NICHT im Rollstuhl sitzt und „nur“ behindert (60%) mit „G“ ist. Sind es dann auch 15 qm mehr Anspruch?

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo

    Rede mit deinem Arzt und lass dir einen Rolli aufgrund deiner Behinderung verschreiben.

    Als Zweites solltest du ,zusammen mit deinem Arzt,mal überprüfen ob du nicht hochgestuft werden kannst.

    Du hast ein Anrecht auf eine Behinderten gerechte Wohnung, was die Ausstattung betrifft.Wenn man eine findet.Leider.

    Bedauerlicherweise sind die 15qm an den Rolli gebunden.Oder du bist Blind.

    Also spreche einmal mit deinem Arzt.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)