Persönliche Assistenz - Rechtsfragen in der Haftung

Guten Tag,

Ich habe ab dem 01.11.2024 eine Mitarbeiterin als persönliche Assistenz. Ich beziehe Leistungen der Eingliederungshilfe als persönliches Budget für Menschen mit Behinderung.

Nun stellt sich mir folgende Frage:

Im Rahmen der Beschäftigung kann es vorkommen, dass meine Mitarbeiterin mal mit meinem KFZ fahren würde. Es kann vorkommen, dass sie zum Beispiel fährt, ich nebendran sitze und wir gemeinsam einkaufen fahren oder einer Freizeitaktivität nachgehen. Auch kann es mal vorkommen, dass etwas beim Hausarzt abgeholt werden muss und ich sie dann alleine mit dem KFZ fahren lassen würde.

Wie verhält sich das versicherungstechnisch? Wäre das über ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sollten Schäden entstehen?

Wie wäre ich abgesichert?

Macht ein Nutzungsvertrag Sinn und kann ich mich explizit freistellen lassen von der Haftung?

Hat jemand Erfahrungen?

Kommentare

  • Hallo @Wotan20,

    das ist wirklich eine spannende Frage und hoffentlich bekommst du bald schon die ersten Erfahrungen, die Mitglieder mit diesem Thema gemacht haben. Ansonsten versuchen wir dir natürlich bei der Beantwortung zu helfen und sprechen mit Fachpersonen.

    Viele Grüße

  • Hallo @Wotan20,

    folgendes konnte in Erfahrung gebracht werden, bei welchen Stellen du genauer nachfragen kannst:

    • der Leistungsträger, der die Assistenz bewilligt hat (z.B. die Eingliederungshilfe)
    • bei Fragen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Assistenten die zuständige Berufsgenossenschaft (z.B. die BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
    • bei Fragen, die sich auf die Kfz-Haftpflicht beziehen, der Kfz-Versicherer.

    Viele Grüße

  • Hallo @Wotan20,

    eine Erfahrung haben wir noch zugespielt bekommen:

    "Bezüglich der Versicherung, ist es wichtig, dass man keine Beschränkungen bezüglich Fahrer hat. Dann ist das in der Regel absolut kein Problem."

    Viele Grüße