Hallo. Habe einen gdb50. wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz. kann ich in der Schweiz

Hallo. Habe einen gdb50.

wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz.

kann ich in der Schweiz es geltend machen zwecks Urlaub und Kündigungsschutz?

danke.

Mit freundlichen Grüßen.

Antworten

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 25. Apr 2023, 10:06

    @Lucaferraro

    Es wundert mich, dass sich noch niemand aus der Schweiz zu der Frage geäußert hat, und ich leider auch nur überprüfungswürdige Mutmaßungen anstellen kann. Aber vllt. bekommst du einige Ideen.

    Ok, da die Schweiz noch kein EU Mitglied ist, aber dem Schengener Abkommen beigetreten ist, sollten auch alle damit verbundenen Rechte gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Somit sollte auch der GdB anerkannt werden. Was den Urlaub betrifft, sollte sich ein Arbeitnehmer immer nach den Wünschen und Vorgaben mit dem Arbeitgeber absprechen. In einem vertrauensvollen Arbeitsverhältnis sollte es auch neben den bestehenden rechtlichen Voraussetzungen einen Konsens geben.

    Mehr kann ich leider nicht dazu beitragen.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 27. Apr 2023, 08:55

    @Pitjes was hat denn das schengener abkommen damit zu tun? m.e. gar nix!

    bevor du was schreibst, informiere dich doch bitte mal.