In welcher Höhe muss die Pensionskasse eine IV-Rente bezahlen?

MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
die IV hat mir einen Vorbescheid zu meiner Invalidität zugesandt. Darin wird meine Invalidität wg. Krankheit mit über 50% Schwerbehinderung bestätigt. Daraus lese ich, dass mir eine halbe Rente zusteht.
Nach 30 Tagen wird dann die gesamte Rente berechnet (IV,AHV, PK) und mir der abschliessende Entscheid zugesandt.
Dieses Schreiben ging nun auch an meine Pensionskasse.
Empfehlen Sie mir bezüglich meiner PK, mich dort aktiv zu melden oder läuft das alles von alleine in meinem Sinne?
Nun bin ich ganz verunsichert, was für ein Beitrag dabei rauskommt.
Um dafür ein besseres Gefühl zu bekommen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir das kurz schildern könnten.
In einem von Ihren Beiträgen habe ich folgendes gelesen:
"Wenn eine versicherte Person invalid wird, hat sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Guthaben angespart, bestehend aus den bisherigen Altersgutschriften und der Verzinsung. Für die Berechnung der Invalidenrente werden aber auch diejenigen Altersgutschriften mit berücksichtigt, welche diese Person bis zum Rentenalter noch erwerben würde. Dabei wird auf ihren Lohn im vorangegangenen Versicherungsjahr abgestellt. Diese für die Zukunft berechneten Altersgutschriften werden nicht verzinst.
Alle Altersgutschriften zusammengezählt ergeben ein bestimmtes Altersguthaben, das mit einem Umwandlungssatz von 7,05 Prozent in die Invalidenrente umgelegt wird. Das heisst, die versicherte Person erhält jährlich eine Rente von 7,05 Prozent dieses Altersguthabens. Der Umwandlungssatz ist eine heiss umstrittene Zahl und wird im Rahmen der ersten BVG-Revision bis 2013 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Dies bedeutet für die Versicherten tiefere Renten."
Das habe ich soweit einigermassen verstanden.
Nun meine entscheidende Frage:
In meinem jährlichen Vorsorgeausweis der PK steht unter der Rubrik "Leistungen bei Invalidität pro Jahr" (ich nehme hier wg. der Veröffentlichung fiktive Zahlen):
Invalidenrente Basisplan 60000.- CHF / Kapitalplan 0.00 CHF / Total 60000,- CHF und
Invaliden-Kinderrente pro Kind Total 15000.- CHF (bei 2 Kindern wären das 30000.- CHF)
Gilt nun für mich genau das, was in meinem Vorsorgeausweis steht? Das wären bei mir ca. 90000.- CHF pro Jahr bzw. bei halber Rente 45000.- CHF pro Jahr (monatlich 3750.- CHF)? Oder wird meine IV-Rente mit Ihrer oben erwähnten Berechnungsmethode ermittelt?
Gerne nehme ich auch weitere Tipps zu dem Thema entgegen.
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüsse
bernd0815
die IV hat mir einen Vorbescheid zu meiner Invalidität zugesandt. Darin wird meine Invalidität wg. Krankheit mit über 50% Schwerbehinderung bestätigt. Daraus lese ich, dass mir eine halbe Rente zusteht.
Nach 30 Tagen wird dann die gesamte Rente berechnet (IV,AHV, PK) und mir der abschliessende Entscheid zugesandt.
Dieses Schreiben ging nun auch an meine Pensionskasse.
Empfehlen Sie mir bezüglich meiner PK, mich dort aktiv zu melden oder läuft das alles von alleine in meinem Sinne?
Nun bin ich ganz verunsichert, was für ein Beitrag dabei rauskommt.
Um dafür ein besseres Gefühl zu bekommen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir das kurz schildern könnten.
In einem von Ihren Beiträgen habe ich folgendes gelesen:
"Wenn eine versicherte Person invalid wird, hat sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits ein Guthaben angespart, bestehend aus den bisherigen Altersgutschriften und der Verzinsung. Für die Berechnung der Invalidenrente werden aber auch diejenigen Altersgutschriften mit berücksichtigt, welche diese Person bis zum Rentenalter noch erwerben würde. Dabei wird auf ihren Lohn im vorangegangenen Versicherungsjahr abgestellt. Diese für die Zukunft berechneten Altersgutschriften werden nicht verzinst.
Alle Altersgutschriften zusammengezählt ergeben ein bestimmtes Altersguthaben, das mit einem Umwandlungssatz von 7,05 Prozent in die Invalidenrente umgelegt wird. Das heisst, die versicherte Person erhält jährlich eine Rente von 7,05 Prozent dieses Altersguthabens. Der Umwandlungssatz ist eine heiss umstrittene Zahl und wird im Rahmen der ersten BVG-Revision bis 2013 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Dies bedeutet für die Versicherten tiefere Renten."
Das habe ich soweit einigermassen verstanden.
Nun meine entscheidende Frage:
In meinem jährlichen Vorsorgeausweis der PK steht unter der Rubrik "Leistungen bei Invalidität pro Jahr" (ich nehme hier wg. der Veröffentlichung fiktive Zahlen):
Invalidenrente Basisplan 60000.- CHF / Kapitalplan 0.00 CHF / Total 60000,- CHF und
Invaliden-Kinderrente pro Kind Total 15000.- CHF (bei 2 Kindern wären das 30000.- CHF)
Gilt nun für mich genau das, was in meinem Vorsorgeausweis steht? Das wären bei mir ca. 90000.- CHF pro Jahr bzw. bei halber Rente 45000.- CHF pro Jahr (monatlich 3750.- CHF)? Oder wird meine IV-Rente mit Ihrer oben erwähnten Berechnungsmethode ermittelt?
Gerne nehme ich auch weitere Tipps zu dem Thema entgegen.
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüsse
bernd0815
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Hallo bernd0815,
danke für deinen Post. Hast du dich denn zwischenzeitlich bei deiner Pensionskasse oder deinem Sachbearbeiter bei der IV erkundigt? Ich nehme an, dass du dort Auskunft erhalten kannst.
Viele Grüße
Annemarie
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