Nicht-Einverständnis mit einem Urteil des Betreuungsgerichts

Hallo,

ein Bekannter von mir ist mit seinem Betreuer nicht einverstanden. Dieser kümmert sich, aus seiner Sicht, zu wenig um ihn, sondern behandelt die Angelegenheiten nur auf schriftlichem Wege, so dass nur wenig persönlicher Kontakt entsteht. Das Vertrauen des Bekannten in den Betreuer ist entsprechend gering.

Mein Bekannter hat beim Betreuungsgericht einen Betreuerwechsel beantragt. Das Gericht lehnt den Antrag jedoch ab, da der Betreuer seinen Job gut mache.

Wie kann man gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen?

VG Tonki

Beste Antwort

  • Helmut60
    Helmut60 ✭✭✭
    Antwort ✓

    Hallo Tonki,

    bevor ihr was unternehmt solltet ihr genau klären welche Aufgabenbereiche der Betreuer vom Gericht bekommen hat... und welche dein Bekannter wollte das er hat.

    Wenn das z. B. nur "Hilfe bei Behördenangelegenheiten" steht, ist nichts dagegen zu sagen, das er das nur schriftlich macht, denn das geht nur schriftlich. Klären solltet ihr auch, was dein Bekannter von seinem vom Gericht bestellten Betreuer erwartet. Viele Menschen mit Problemen haben für "persönliche Probleme" einen weiteren "Betreuer", eine Person von einem Sozialdienst, die eher gern mit Gesprächen und co. helfen als rechtliche Betreuer vom Gericht.

    :-) Helmut

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