Wie funktioniert assisierte/indirekte Sterbehilfe in Deutschland?
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Wenn ein querschnittgelähmter, dessen körperlicher Zustand zusehens schlechter und unerträglich wird, den Wunsch verspürt sein Leben zu beenden, wie genau ist die Rechtslage in Deutschland um ein Gift bereitgestellt zu bekommen? wäre hierzu eine Reise z.B. in die Schweiz erforderlich? oder wie müsste man vorgehen?
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Antworten
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Es wurde zwar kürzlich das „Verbot“ der Sterbehilfe aufgehoben, aber der gesetzliche Rahmen, es zu „erlauben“ ist noch nicht geschaffen. Insofern ist die Reise in die Schweiz die erste Option.
Was bisher aber auch schon möglich war: eine Patientenverfügung erstellen, die alle lebenserhaltenden Maßnahmen, einschließlich Ernährung mit Sonde und Infusionen, außer Schmerzbehandlung, ausschließt. Dann die Nahrungsaufnahme und wenn möglich Flüssigkeitsaufnahme verweigern.
Ist man selbst handlungsfähig, kann man selbst auch noch nachhelfen. Dann stellt sich aber die Frage, ob es nicht doch einen Weg gibt, der das Leben lebenswert macht.
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