Ab wann gilt die Schwerbehinderung - ab Diagnose oder Antragstellung?
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Bei mir bestand bereits ein GdB von 30. Dann wurde bei mir im Februar 2018 ein DCIS festgestellt, operiert und per Strahlenbehandlung behandelt. Den Verschlimmerungsantrag habe ich aber erst im Oktober 2018 gestellt. Ab wann kann ich einen höheren GdB verlangen? Zugestanden wurden mit ein GdB von 70 erst ab Mitte Oktober.
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Antworten
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Hallo,
grundsätzlich gilt die Feststellung immer ab Antragseingang.
Nur wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse geltend gemacht werden kann (d.h irgendwelche Vergünstigungen anderswo noch geltend gemacht werden können - entsprechende Anträge müssen schon vor dem Änderungsantrag beim Versorgungsamt gestellt worden sein um dort als Nachweis zu dienen), ist eine Anerkennung ab einem früheren Zeitpunkt möglich.
Der Pauschbetrag bei der Einkommensteuer würde in deinem Fall nicht als Grund zählen, da dieser eh für das ganze Jahr gewährt wird.
LG
DerSchwbProfi
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