Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
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"Menschen mit Behinderung, die blind (Bl) oder hilflos (H) sind, bekommen das Beiblatt mit gültiger Wertmarke kostenlos. Ebenso Menschen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem 12. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Schwerkriegsbeschädigte und diesen gleichgestellte Personen können ebenfalls kostenfrei fahren."
Gehört die Erwerbsminderungsrente auch zu den Leistungen nach dem 2.und 12.Sozialgesetzbuch?
Gehört die Erwerbsminderungsrente auch zu den Leistungen nach dem 2.und 12.Sozialgesetzbuch?
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Antworten
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Nein. Ist die Rente so niedrig daß du Anspruch auf Grundsicherung hast bekommst du die Wertmarke umsonst. Aber auch nur wenn ein Merkzeichen im Ausweis ist was bei dir ja nicht der Fall ist.
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