Befreit ein Belgischer Parkausweis für Behinderte das führen einer Umweldplakette ?
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EUROPÄISCHER PARKAUSWEIS ersetzt UMWELDPLACKETTE
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Zum EU-Ausweis erhält man dann ein kleines Heftchen, in dem die teilweise doch sehr unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern beschrieben sind. Der hintere Teil der Broschüre ist zum Aufklappen. Dort befinden sich unter den jeweiligen Landesfarben in der Landessprache der Hinweis für das Überwachungspersonal, daß der Inhaber des Ausweises zu den gleichen Parkvergünstigungen berechtigt ist, wie ein Einwohner des Gastlandes. Man muß im Ausland also immer die Broschüre zusammen mit dem Parkausweis hinter die Windschutzscheibe legen. Im Inland ist das nicht nötig. Hier reicht der Ausweis. Wie bisher sollte man aber auch die schriftliche Ausnahmegenehmigung bei sich haben.
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