Welche Stiftung kann uns helfen?
Antworten
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Hallo Kohlrabi!
Nein, die amtlichen Stellen haben nie geantwortet, und bei meinen Eltern habe ich jetzt Hausverbot.
Lg
Carlotta67
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Liebe Carlotta67
Ich habe noch einen Fachexperten ins Boot geholt. Gerne leite ich Dir seine Antwort weiter:
Anscheinend kann ein Sozialdienst den Konkubinatspartner verpflichten zu unterstützen (wie bei Ehe) bzw. den Antrag ablehnen. Dafür muss es jedoch ein stabiles Konkubinat sein von mind. 2 Jahren gemeinsames Wohnen. Für die Betroffenen ist dies hart. Die IV+EL-Berechnung ist ja ausgelegt für eine Person. Da es aber weniger ist, als die vorgesehene Sozialhilfe, muss diese Person für den Partner aufkommen.
Besser fahren die beiden (finanziell), wenn sie separat leben. Das ist aber natürlich keine befriedigende Lösung.
Ich hoffe, dass Du nun eine Antwort von den amtlichen Stellen erhalten hast.
Liebste Grüsse ins Tessin.
Pascale
0 -
... das haut dem Fass den Boden raus... Ich könnte 😡
👿
Kohlrabi
0 -
Guten morgen Carlotta
Wie geht es dir heute?
Lg
Kohlrabi
0
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