Welche Stiftung kann uns helfen?

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  • Hallo ihr Lieben!

    Herzlichen Dank für eure guten Tipps und die guten Wünsche!

    Jetzt habe ich noch ein Anliegen:
    Kann mir jemand sagen, warum mir die Procap und die Caritas
    nicht auf meine Mails antworten?
    Sie haben extra Kontaktformulare, damit man Fragen stellen kann.
    Und trotzdem bekomme ich null Reaktion...
    Ich versuche es noch mit einem Anruf. Vielleicht nimmt da jemand ab?

    Lg, Carlotta
  • Ciao Carlotta

    .................. vielleicht sind sie in den Ferien................

    - Zentralsitz der procap in Olten anschreiben, oder telefonieren. Tel. 062 206 88 77 (e-mail?) www.procap.ch
    - Geschäftsführer Rolf Maurer, [mailadresse] Tel. ? leider nirgendwo ersichtlich

    Ziehe anstelle der Kontaktformulare das Anschreiben über e-mail vor, da kannst du wenigstens eine Lesebestätigung anfordern.


    Alles Gute, viel Kraft

    Liebe Grüsse
    Kohlrabi
  • Hallo nochmals!

    Heute habe ich endlich bei den SKOS Richtlinien eine Antwort gefunden:

    Meine IV dürfte gar nicht zur Unterstützung herangezogen werden, wenn ich die Richtlinien richtig verstehe.

    - Bei uns wohnt kein gemeinsames Kind
    - Wir haben keine gemeinsamen Kinder
    - In diesem Kanton leben wir noch nicht 6 Monate zusammen.
    - Ich müsste höchstens einen Anteil von seinen Lebensunterhaltskosten
    übernehmen, nicht die ganzen 100 %.
    - Auch Familienangehörige müssen nur unterstützen, wenn sie wohlhabend
    sind.

    Ich werde die SKOS Richtlinien zur Pro Infirmis mitnehmen und mich gut beraten lassen!

    Lg Carlotta
  • MyHandicap User
    Optionen
    Viel Erfolg.
    Daumen drück.
    Gruß Hippy
  • Carlotta67 hat geschrieben:
    Hallo nochmals!

    Heute habe ich endlich bei den SKOS Richtlinien eine Antwort gefunden:

    Meine IV dürfte gar nicht zur Unterstützung herangezogen werden, wenn ich die Richtlinien richtig verstehe.

    - Bei uns wohnt kein gemeinsames Kind
    - Wir haben keine gemeinsamen Kinder
    - In diesem Kanton leben wir noch nicht 6 Monate zusammen.
    - Ich müsste höchstens einen Anteil von seinen Lebensunterhaltskosten
    übernehmen, nicht die ganzen 100 %.
    - Auch Familienangehörige müssen nur unterstützen, wenn sie wohlhabend
    sind.

    Ich werde die SKOS Richtlinien zur Pro Infirmis mitnehmen und mich gut beraten lassen!

    Lg Carlotta
    [i]

    Liebe Carlotta

    bist du zwischenzeitlich weitergekommen und Antworten der diversen Stellen erhalten?

    Grüsse
    Kohlrabi
  • Hallo Kohlrabi!

    Nein, die amtlichen Stellen haben nie geantwortet, und bei meinen Eltern habe ich jetzt Hausverbot.

    Lg
    Carlotta67
  • Liebe Carlotta67

    Ich habe noch einen Fachexperten ins Boot geholt. Gerne leite ich Dir seine Antwort weiter:

    Anscheinend kann ein Sozialdienst den Konkubinatspartner verpflichten zu unterstützen (wie bei Ehe) bzw. den Antrag ablehnen. Dafür muss es jedoch ein stabiles Konkubinat sein von mind. 2 Jahren gemeinsames Wohnen. Für die Betroffenen ist dies hart. Die IV+EL-Berechnung ist ja ausgelegt für eine Person. Da es aber weniger ist, als die vorgesehene Sozialhilfe, muss diese Person für den Partner aufkommen.
    Besser fahren die beiden (finanziell), wenn sie separat leben. Das ist aber natürlich keine befriedigende Lösung.

    Ich hoffe, dass Du nun eine Antwort von den amtlichen Stellen erhalten hast.

    Liebste Grüsse ins Tessin.

    Pascale


  • ... das haut dem Fass den Boden raus... Ich könnte 😡

    👿

    Kohlrabi



  • Guten morgen Carlotta

    Wie geht es dir heute?

    Lg
    Kohlrabi