Voraussetzung für Inanspruchnahme der Kraftfahrzeughilfe

Moijn! 😀

Ich habe Merkzeichen G und einen GDB von 70.

Nun steht ja in der KfzHV, dass ich nicht in der Lage sein kann - mit dem ÖPNV oder anderweitig - meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Wonach richtet sich das und wer legt da genau die Grenzen fest, was mir zuzumuten ist und was nicht?

Fahre aktuell streckenweise mit den öffentlichen, trotzdem bleibt ein Fußweg von knapp mehr als 1 km über Brücken, Kopfsteinpflaster, Treppen und unebenerdiges Gelände. Was vor 5 Jahren noch in Ordnung war, wird so langsam doch immer anstrengender und habe u. a. auch nach längeren Wegstrecken mit Hüft- und Rückschmerzen zu kämpfen. Das habe ich nun auch so begründet, bin mir aber unsicher, ob das in der Art und Weise ausreichend ist und ob sie neben meinem Feststellungsbescheid über die Behinderung (Sept. 1997) noch eine ärztliche Beurkundung oder ähnliches benötigen? Hat hier jemand noch ein paar Anhaltspunkte und inwieweit hätte ich damit u. U. erfolgschancen?

Gruß
Felge

Antworten

  • Über einer Servisstelle Beraten Lassen. Über die DRV Antrag auf KFZ-Hilfe stellen "Teilhabe am Arbeitsleben" 😎
    LG
    L.
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