Zweiter Schwerbehindertenantrag abgeschmettert. Was tun?

Da ich fortgeschrittene Arthrose (Grad III) in beiden Knien habe, stellte ich vor ca. einem halben Jahr einen Schwerbehinderten-
antrag. In der beigefügten Anlage zum Antrag beschrieb ich ganz genau, was ich für Beschwerden habe: Ständige starke
Schmerzen trotz Einnahme starker Schmerzmittel, extreme Probleme beim Gehen, starke Beeinträchtigung bzw. Unfähigkeit,
bestimmte Tätigkeiten im Haushalt auszuüben usw. Mittlerweile habe ich auch schon Folgebeschwerden: Da ich das rechte Knie nicht mehr ganz gerademachen kann und deswegen hinke, wird der rechte Fuß nicht mehr richtig benutzt, so dass er extrem
unbeweglich geworden ist und ich schon Angst habe, dass er irgendwann steif wird. Nun war ich im Dezember wegen wieder-
holter Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit beim Amtsarzt, der mich sehr gründlich untersucht hat. Er hat mir daraufhin
schriftlich bestätigt, dass beide Knie einen so starken Schaden haben, dass ich höchstens noch 500 m am Stück gehen kann.
Daraufhin habe ich wieder einen Schwerbehindertenantrag gestellt, weil ich dachte, wenn sogar der Amtsarzt meine schlechte
Situation bestätigt, dann würde das Landesamt dies akzeptieren. Aber nein, mein Antrag wurde mit dem gleichen Wortlaut wie
beim erstenmal abgelehnt.
Nun meine Frage: Was soll ich tun bzw. wie soll ich den erneuten Widerspruch begründen?
Wo bekomme ich Hilfe?

Antworten

  • Hallo Flecki2011

    Als erstes sofort einen formlosen Wiederspruch einlegen.Schreibe rein das du Unterlagen einreichen wirst von Ärzten.
    Deine Ärzte oder Fachärzte aufsuchen die die Lage und das Krankheitsbild bestätigen.

    Interessant wäre die Begründung warum dein Antrag abgelehnt wurde.Wenn du diesen uns mitteilen könntest wäre es sehr hilfreich um Dir gezielte Tipps zu geben.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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  • Hallo Ralf!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Zuerst einmal muss ich darauf hinweisen, dass ich mehrere Beeinträchtigungen geltend machen wollte, damit Du die
    Begründung richtig einordnen kannst.

    Die Arthrose in den Knien ist am schlimmsten, aber ich habe auch eine "psychiatrische Gesundheitsstörung" - ich bin wegen
    eines Burnouts in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden - welche der Amtsarzt als "psychomentale Funktionsstörung"
    bestätigt hat, Bluthochdruck, Arthrose in den Fingern sowie Schädigungen im Bereich der Lenden- und Halswirbelsäule -
    diese wurden ebenfalls vom Amtsarzt bestätigt.

    Nun zum zweiten Ablehnungsbescheid:

    Rechtsgrundlagen:
    ...Die sich im (Gesamt-)GdB ausdrückende Behinderung ist die Auswirkung einer dauerhaften (länger als 6 Monate
    anhaltenden), von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichenden Störung der körperlichen Funktion, der
    geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funktionsbeeinträch-
    tigung).
    Nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB IX ist eine bescheidmäßige Feststellung nur dann vorzunehmen, wenn eine oder
    mehrere Funktionsbeeinträchtigungen allein oder im Zusammenwirken mindestens zu einem GdB von 20 führen.

    Begründung:
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.
    Nach dem Ergebnis der versorgungsärztlichen Stellungnahme, unter Auswertung der beigezogenen Unterlagen (Berichte
    von verschiedenen Ärzten), bestehen bei Ihnen ein "Wirbelsäulen- und Bandscheibenleiden" mit einem GdB von lediglich
    10, ein "Knieschaden rechts" mit einem GdB von 10 (das rechte, fast noch schlimmere Knie, berücksichtigen sie auch
    in der zweiten Ablehnung überhaupt nicht) und eine "Psychomentale Funktionsstörung" ebenfalls mit einem GdB von 10.
    Da Funktionsbeeinträchtigungen mit einem Gesamt-GdB von mind. 20 nicht vorliegen, kommt eine Feststellung nach
    § 69 SGB IX nicht in Betracht.
    Einzel-GdB-Werte dürfen nicht addiert werden. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträch-
    tigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen untereinander.
    Bei dem geltend gemachten Bluthochdruck und der Funktionsstörung der Hand- und Fingergelenke handelt es sich um
    Gesundheitsstörungen ohne messbaren GdB.

    Nach Erhalt der Ablehnung habe ich die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und gesagt, dass das so nicht geht, weil
    ich kaum noch laufen kann und es mir wirklich besch....... geht. Sie sollten mich doch bitte einmal zur Untersuchung
    einladen.
    Darauf sagte sie, dass so etwas gar nicht (mehr) gemacht wird, weil sie nur zwei Ärzte haben, und die entscheiden einfach
    nach Aktenlage bzw. den eingereichten Unterlagen.
    Na toll, sag´ ich nur!

    Ist leider etwas lang geworden, sorry!
  • Sorry, ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich nach der ersten Ablehnung Widerspruch eingelegt habe, der natürlich auch
    niedergemacht wurde.
  • Flecki2011 hat geschrieben:
    "....
    Darauf sagte sie, dass so etwas gar nicht (mehr) gemacht wird, weil sie nur zwei Ärzte haben, und die entscheiden einfach
    nach Aktenlage bzw. den eingereichten Unterlagen.
    ...."


    Das ist eine grundlegende "Falschaussage eines Amtes"!!!

    Könntest du bitte mal sagen, welches VA dieses gesagt hat?
    Eine Untersuchung wird ggf., wenn die eigenen personellen Voraussetzungen des Amtes fehlen, an das Gesundheitsamt oder einen Vertrauensarzt eines MD übergeben. Aber ich kann aus deinen Schilderungen nicht heraus lesen, wieso eine so geringe Bewertung statt gefunden hat, wenn Grunderkrankungen bereits nach der GDS-Tabelle bereits höher bewertet werden können.
    Entweder stimmen die hier dargestellten gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder du solltest mal mit deinen Ärzten reden, in wie weit die deinem Anliegen auf ein Behindertenstatus unterstützen. Denn dann stimmt in deren Befundberichten zu deinen Aussagen etwas nicht!

    Du solltest dich, sofern du dein Anliegen weiterhin verfolgen möchtest, an einen Sozialverband wenden und mit denen ein gemeinsamen Antrag einreichen.
    Hier wären zwei Sozialverbände zu nennen:
    Sozialverband Deutschland und der Sozialverband VdK,
    manche Gewerkschaften bieten auch Unterstützungen an.

    Eine Mitgliedschaft ist leider meist erforderlich in diesen Verbänden, auch diese Arbeit muss ja irgendwie finanziert werden.

    Gruß
    rollispeedy