Verlängerung meiner Schwerbehinderung wurde abgelehnt
Guten Tag, die Verlängerung meiner Schwerbehinderung von 50GdB wurde abgelehnt. 2011 hatte ich einen Prostatakarzinom, dieser wurde erfolgreich entfernt. Nun wurde der Grad meiner Schwerbehinderung gekürzt auf 40GdB. Gegen diesen Bescheid hab ich Widerspruch eingelegt und grübele nun an einer Begründung. Seit neuester Zeit hab ich eine neue Beeinträchtigung bekommen ( Schwerhörigkeit ) lt. Audiometer von meinem Akustiker und Berechnung in einschlägigen Internetforen hab ich eine
Schwerhörigkeit, welche alleine schon den GdB von 50 ausmacht. Wer kann helfen. Vielen Dank
Schwerhörigkeit, welche alleine schon den GdB von 50 ausmacht. Wer kann helfen. Vielen Dank
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Antworten
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Hallo Klaus,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Ich habe deinen Beitrag in unser Forum “Recht und Soziales“ verschoben.
Zunächst einmal Glückwunsch, dass das Karzinom erfolgreich entfernt werden konnte und du anscheinend keine weiteren Folgen davon getragenen hast.
Nun bin ich zwar kein Arzt, glaube jedoch, dass kein Zusammenhang zwischen einem Prostatakarzinom und Schwerhörigkeit hergestellt werden kann. Insofern ist die Rückstufung des GdB nachvollziehbar.
Meine Empfehlung wäre daher, den Widerspruch zurückzuziehen. In ein paar Wochen könntest du dann, nach Rücksprache mit deinen behandelnden Ärzten, damit die dein Anliegen auch unterstützen, einen Verschlimmerungsantrag bei der Behinderung aufgrund der Schwerhörigkeit stellen.
Das ist dann ein neuer Vorgang und unabhängig von dem Prostatakarzinom.
Ich konnte dir hoffentlich weiterhelfen. Bei weiteren Fragen wende dich jederzeit gern wieder an uns. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo,
ich habe mal vor einer ähnlich gelagerten Frage gestanden. Ich musste gegen ein Wiederaufleben des Widerspruchs oder dem Stellen eines Änderungsantrag aufgrund Verschlechterung entscheiden.
Ich habe mich für den Änderungsantrag entschieden, denn damit galt der neue Gesundheitszustand und nicht der von 1,5 Jahre vorher.
Generell kann man immer einen Änderungsantrag stellen. Auch wenn ein Antrag gerade abgelehnt wurde. Einzige Ausnahme: Es läuft noch ein Widerspruchsverfahren oder man hängt am Sozialgericht fest.
Jumanji
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