Kindergeldantrag abgelehnt trotz Behinderung
Meine Tochter ist 20 Jahre alt und hat seit ihrer Geburt einen frühkindlichen Hirnschaden, Pflegestufe 1 und einen Schwerbehinterten Ausweis 70% G,B. Sie macht z.Zt eine Maßnahme, , unterstützte Beschäftigung ",um herauszufinden was sie evtl arbeiten kann, ansonsten käme nur noch eine Werkstatt in Frage.
Nun lehnt die Familienkasse den Antrag mit der Begründung die Behinderung sei nicht der Grund!!!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und was kann ich tun?
Nun lehnt die Familienkasse den Antrag mit der Begründung die Behinderung sei nicht der Grund!!!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und was kann ich tun?
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Antworten
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Hallo Sasadoje,
Was du sofort machen solltest/muss ist Wiederspruch einlegen gegen den Bescheid.
Schon alleine um die Fristen zu wahren.Das kann formlos erfolgen.Eine Begründung kannst du dann Nachliefern.
Aber wenn das Amt dir schreibt"Die Behinderung ist nicht der Grund" so sollte der Grund im Schreiben ja stehen.
Wenn nicht so forder das Amt auf die Ablehnung zu Begründen.
Deine Tochter ist 20 Jahre alt,lebt zu Hause und sucht eine Ausbildung.Zur Zeit befindet sie sich in einer Findungsphase.
Ich übertrage das auf meinen,nicht gehandicapten,Sohn.Er hat Kindergeld bekommen.
Ich wüsste jetzt nicht warum du kein KIndergeld bekommen solltest.
Aber warte mal ab was die anderen User zum Thema sagen.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Ich gehe davon mal aus, das die Tochter noch zu Hause lebt und nicht in einer Wohngruppe und das kein weiterer oder anderer Kindergeldanspruch durch eine andere Person bereits beantragt wurde oder bereits läuft.
Dann ist unmittelbar ein Widerspruch einzulegen mit den folgenden Unterlagen zu belegen:
- aktueller GdB Bescheid
- Pflegebescheid
- Verdienstnachweis
Das Kindergeld bei behinderten Kindern kann bis zum 25 Lebensjahr gewährt werden und in besonderen Fällen auch darüber hinaus. Ein Mindestbetrag von 190 €/Monat müsste eigentlich statt gegeben werden.
Gruß
rollispeedy
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Hallo rollispeedy,
Danke für die Antwort. Ich habe alles eingereicht, die Antwort war: die Behinderung des Kindes ist jedoch nach den hier vorliegenden Unterlagen nicht ursächlich dafür, dass es seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann!
Ich frage mich, wenn es nicht ihre Behinderung ist, was soll es denn sonst sein?
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Ich denke, bevor wir hier hin und her Rätseln was die Ursache ist, habe ich als Anhang eine Infobroschüre beigefügt. Hier kannst du deinen Widerspruchstext sinngemäß heraus ableiten und auch darauf verweisen.
Ansonsten drehen wir uns hier nur im Kreise
Gruß
rollispeedy
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Solltest du Schwierigkeiten haben mit dem Widerspruch, wende dich gerne an die ortsansässigen Sozialverbände (AWO; VdK, SoD usw.) ... Anlaufstelle in manchen Gemeinden können auch öffentliche Verbraucherzentralen sein, die auch unmittelbar mit dem zuständigen Amt es abklären können.
Gruß
rollispeedy
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Vielen Dank !!!
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