Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsunfähig und schwerbehindert, haben wir Recht dass unser Wohn
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Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsunfähig und schwerbehindert, (Rente ist zu niedrig so dass wir Grundsicherung bekommen), haben wir Recht dass unser Wohnung gestischen wird ?
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Antworten
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So fern im Mietvertrag gewisse zeitliche Renovierungsperioden festgelegt sind muß das Grundsicherungsamt die Kosten für das Material übernehmen. Kann die Renovierung nicht selbst durchgeführt werden verlangt das Amt Kostenvoranschläge und übernimmt ggf die Kosten .
Alles muß vorher beantragt werden.
Heidi
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Vielen Dank Heidi 😀
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Ich kenne nur das Schweizer Mietrecht. Der Vermieter muss beinahe nichts unternehmen , als Faustregel empfiehlt der Malermeisterverband alle 6-10 Jahre einen Neuanstrich . Wenn Ihr bis im Winter warten könnt und mir Jemand Reise Unterkunft Verpflegung anbietet , komme ich es euch streichen .
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