Gefördertes Auto nach Unfall Totalschaden - und nun?
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Hallo,
Vor zwei Jahren habe ich laut KFZHilfeverordnung einen Zuschuss von 9.500 Euro zur Anschaffung eines Neuwagens von der Arbeitsagentur bekommen. Eine Behindertengerechte Ausstattung wie Standheizung, vier Türen, Mittelarmlehne wurde ebenfalls geleistet.
Nun hatte meine Frau einen Unfall mit dem Auto. Es ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten. Wie muss ich mich jetzt Verhalten? Muss ich das der Arbeitsagentur melden oder darf ich das Geld nehmen und mir einen Ersatzwagen beschaffen? Wobei ich dabei natürlich finanziell einige Schwierigkeiten habe.....ich habe nun auch Angst, dass meine Frau gar nicht fahren durfte. Das Auto wurde ja für mich gefördert und ich bin der Halter. In der Versicherungi ist sie natürlich eingetragen.
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße Günter
Vor zwei Jahren habe ich laut KFZHilfeverordnung einen Zuschuss von 9.500 Euro zur Anschaffung eines Neuwagens von der Arbeitsagentur bekommen. Eine Behindertengerechte Ausstattung wie Standheizung, vier Türen, Mittelarmlehne wurde ebenfalls geleistet.
Nun hatte meine Frau einen Unfall mit dem Auto. Es ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten. Wie muss ich mich jetzt Verhalten? Muss ich das der Arbeitsagentur melden oder darf ich das Geld nehmen und mir einen Ersatzwagen beschaffen? Wobei ich dabei natürlich finanziell einige Schwierigkeiten habe.....ich habe nun auch Angst, dass meine Frau gar nicht fahren durfte. Das Auto wurde ja für mich gefördert und ich bin der Halter. In der Versicherungi ist sie natürlich eingetragen.
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße Günter
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Zuschuss gibt es normal nur alle 5 Jahre. Wenn damals die Arbeitsagentur den Zuschuss bekamst, könnte es vielleicht sein, dass der jetzt von der RV getragen wird.
Wäre also Blöd, diesen verfallen zu lassen.
Wenn deine Frau in deinem Auftrag gefahren ist, um z.b. Was in der Apotheke oder sanitätshsus zu besorgen, ist das sicher im Sinne der Verwendung.
Wenn ihr nicht schuld seid, muss die gegnerische Versicherung möglicherweise die Reparatur auch über den Restwert hinaus bezahlen, wenn kein geeignetes Ersatzstoff beschaffbsr ist, weil besondere Bedürfnisse (Standleitung, Umbauten) bestehen. Sprecht hierzu mal mit nem Anwalt.
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Hallo Günter,
wie ist der aktuelle Stand?
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