Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsvollmacht

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Hallo zusammen,
meine Frage ist folgende: Meine Mutter hat eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ausgefüllt, in der ich, als Tochter uneingeschränkt eingesetzt bin. Unterschrift erfolgte damals zufälligerweise im Beisein der Chefin des Pflegedienstes, der meine Mutter betreut. Diese hat von der Betreuungsvollmacht abgeraten. Ohne nähere Begründung.
Mir ist jetzt auch nicht augefallen, was da so abweichendes drin steht. Doch auch nur die Betreuungsperson, die dann wiederum ich bin.
Oder gibt es möglicherweise eine andere Erklärung?
Dankbar für eine Antwort verbleibe ich.
bürgerin_55

Antworten

  • Ich sehe da auch keinen Grund, abzuraten.

    Ich hab die Betreuungsvollmacht im Rahmen der Vorsorgevollmacht für mich ausgefüllt, da ich psychisch krank bin und keinen fremden Betreuer will.

    Aber ich kann mich mal schlau machen, was da genau der Unterschied ist.
  • Danke einstweilen.
    Liebe Grüße
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  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Verstehe ich das jetzt richtig, wenn der "Geschäftsunfähige" dann entgegen seiner bisherigen Meinung, die er in der Vorsorgevollmacht bekundet hat, meint, dass er jetzt diesen nicht mehr will und vielleicht auch keinen anderen benennen kann, dann ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden kann?
    Liebe Grüße
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