Unternehmensgründung für behinderte Menschen
Guten Tag!
Ich beabsichtige ein Unternehmen zu gründen, welches ausschließlich schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Dazu habe ich noch folgende Fragen:
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Welcher GdB muss mimdestens erreicht werden, damit die 50% angerechnet werden können?
An welches Amt muss ich mich in dieser Angelegenheit wenden? Wo bekomme ich die Bestätigung, dass die 50% angerechnet werden können?
Besten Dank und Gruß
Horst
Ich beabsichtige ein Unternehmen zu gründen, welches ausschließlich schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Dazu habe ich noch folgende Fragen:
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Welcher GdB muss mimdestens erreicht werden, damit die 50% angerechnet werden können?
An welches Amt muss ich mich in dieser Angelegenheit wenden? Wo bekomme ich die Bestätigung, dass die 50% angerechnet werden können?
Besten Dank und Gruß
Horst
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Antworten
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Hallo,
nicht mein Spezialgebiet, aber wenn ich mir den Gesetzestext (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__140.html) anschaue, würde ich sagen:
Ein bestimmter GdB ist nicht Voraussetzung. § 140 SGB IX spricht nur von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, ohne dass das irgendwie weiter spezifiziert wird, dass die Arbeitsleistung von Leuten z. B. mit einer Schwerbehinderung erbracht wird. Gesagt wird nur, dass die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung auch bei Berechnung der Summe berücksichtigt wird, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Eine gesonderte Bestätigung über diese Anrechungsmodalität brauchst Du nicht und wirst sie wohl auch nicht bekommen - das steht ja so im Gesetz.
Dass die Anrechungsvoraussetzungen vorliegen, müssen hingegen lt. dem Gesetz die Werkstätten selber bestätigen.
Ich hoffe, ich habe Deine Fragen richtig verstanden 😀
Herzlichen Gruß, ananim
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Hallo ananim,
danke für die Antwort. Leider heißt es bei den WfbM auch: "Laut Werkstättenverordnung soll eine WfbM mindestens 120 behinderten Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten und die behinderungsbedingten Möglichkeiten des jeweiligen Werkstattbeschäftigten beachten."
Muss man denn unbedingt eine WfbM gründen, damit die Anrechnungsvoraussetzung erfüllt ist oder reicht ein anderes UN auch?
Besten Dank und Gruß
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Hallo,
hat sich schon erledigt. Es werden nur Rechnungen von anerkannten WfbM akzeptiert. Dann lass ich es mal mit der Unternehmensgründung lieber sein.
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Hallo Frager3,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Woher hast Du diese Information nun?
Außerdem würde mich persönlich interessieren, weshalb Du die Unternehmensgründung unter diesen Umständen sein lassen möchtest. So eine Unternehmensgründung ist doch eigentlich wesentlich komplexer, als dass sie von einem einzigen Faktor abhängt.
Würde mich über eine Antwort von Dir freuen.
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Hallo Justin,
die Antwort habe ich vom "Integrationsamt" Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Eine Unternehmensgründung selbst ist nicht komplex.
Ich würde einige innovative Lösungen von ein paar Unternehmen bekommen, allerdings unter der Voraussetzung, dass ich erfolgreich sein werde. Da ich bereits etwas ähnliches mache, weiß ich sehr genau, was die Kunden / Unternehmen wollen. Leider spielt es im Wirtschaftsleben nicht immer eine Rolle, ob eine Lösung die beste ist. Deshalb muss ich sehr genau abwägen, ob ich erfolgreich sein werde oder nicht. Leider kann ich im Moment nicht mehr schreiben, da wir momentan etwas vorbereiten, was Behinderten sicherlich helfen kann.
Es ist allerdings schon interessant, dass nur WfbM (oder Blindenwerkstätte) die Anrechnungsvoraussetzungen erfüllen. Für mich heißt das: Schwerbehinderte in WfbH abschieben, dann ist man ein guter Schwerbehinderter, ansonsten ein schlechter.
Warum z.B. kann sich ein Schwerbehinderter nicht selbständig machen und in einer Firma die gleichen Rechte haben wie in einer WfbM? Für die Schwerbehinderten ist das aus meiner Sicht eine klare Diskriminierung!! Aber so läuft es nun einmal in der Politik.
Beste Grüße
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Hallo Frager3,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich kann zwar immer noch nicht ganz nachvollziehen, weshalb Du die Gründung des Unternehmens davon abhängig machst, ob dieses dann einer WfbM gleichgestellt ist. Wenn Du schreibst, Du hast ein paar innovative Lösungen, dann hängt es doch eher an den Produkten, als an dem Firmenstatus, oder?
Aber gut, muss ich vielleicht auch nicht verstehen.
Übrigens: Wenn Du als Arbeitgeber Mitarbeitende mit Behinderung einstellst, bestehen auch Förderungsmöglichkeiten. Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
http://www.myhandicap.de/arbeitgeber-behinderung.html
Wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg!
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo Frager3,
wo du auch noch nachfragen kannst
ist das Unternehmen hier was auch fast nur ausschliesslich behinderte Menschen
einstellt:
http://www.afb-group.eu/de/
hatte da das eine und andermal KOntakt mit Mitarbeitern von afb und sehr
freundliche Antworten immer erhalten.
LG
bili
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