Grundsicherung und Stromkosten Guthaben
Hallo,
ich bekomme eine Rente und Grundsicherung, nun habe ich ein
Guthaben aus der Energieabrechnung bekommen.
Wird dies mit der Grundsicherung verrechnet oder darf man es
behalten ?
Bei der Berechnung der Grundsicherung spielt dies ja keine Rolle.
Wer weiß Rat .
liebe Grüße
lissi
ich bekomme eine Rente und Grundsicherung, nun habe ich ein
Guthaben aus der Energieabrechnung bekommen.
Wird dies mit der Grundsicherung verrechnet oder darf man es
behalten ?
Bei der Berechnung der Grundsicherung spielt dies ja keine Rolle.
Wer weiß Rat .
liebe Grüße
lissi
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Antworten
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Hallo Lieselotte
Die Gutschrift der Energiekostenrechnung wird nur angerechnet wenn es sich um Heizkosten bzw Warmwasserkosten handelt.Sonst muß sie nicht mit eingereicht werden.
Schönen Abend
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Hallo Holger ,
ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII ,
gilt das auch dafür ?
LG
Lissi
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Hallo Lieselotte
als EU- oder Rentnerin kann es sich nur um Grundsicherung nach SGB XII handeln.
Darum erwähnte ich das nicht extra.
Antwort: JA
Schönen Abend
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Hallo Lieselotte,
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Holger 😀 ).
Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo Holger ,
danke für die Antwort.
Meine Bekannte bekommt auch Grundsicherung und alles wurde verrechnet .
Mit der Begründung es ist eine Einnnahme und Einkommen .
Was kann sie nun tun ? Mit welchen Gesetz kann sie versuchen es
wieder zubekommen , bzw. einen Widerspruch begründen.
LG.
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Hallo Lieselotte,
welche Veranlassung hatte deine Bekannte überhaupt die Stromabrechnung einzureichen?
In der Grundsicherung ist ein Anteil für Haushaltsstrom enthalten, meist reicht der nicht und man muß nachzahlen, da übernimmt die Grundsicherung in der Regel nicht die Nachzahlung.
Anders sieht es aus wenn sie mit Strom heizt und warmes Wasser aufbereitet, dafür bekommt sie ja auch extra Geld, meist eine monatliche Abschlagszahlung, die zum Jahreseende oder zum ende der Heizperiode abgerechnet wird.
Hat sie dann Guthaben wird es verrechnet, hat sie dann eine Nachzahlung word es von der Grundsicherung übernommen.
Wenn sie wirklich nur die Abrechnung für Haushaltsstrom mit Gutheben eingereicht hat ist es dumm gelaufen und schwer es zurück zu bekommen. Widerspruch einlegen mit der Begründung sparsames wirtschaften mit Haushaltsstrom.
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf
Schönen Tag
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Hallo Holger,
sie hat es gemeldet , weil ja jedes Zusatzeinkommen gemeldet werden
muss , sagt sie.
Sie hat einen Warmwasserboiler , aber dürfen sie dann die ganze Gutschrift
verechnen ?
Leider bereite ich auch das warme Wasser im Boiler zu .Was nun ?
Ich muss aber auch 2 Rollstühle mit Energie versorgen.
Wie sieht es denn in meinen Fall aus ?
Dann werde ich ja auch alles abgeben müssen.
Hat man Chancen darauf etwas behalten zu dürfen ? Wie begründet man es ?
Ich würde mich über deine Hilfe sehr freuen.
Oder sollte man es erstmal gar nicht melden ?
schönen Abend
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Hallo Lieselotte
Ein Guthaben bei der Jahresabrechnung für Haushaltsstrom/Gas ist kein Einkommen.
Monatlich sind ca 32,-€ in der Grundsicherung enthalten, verbrauchst du diese nicht darfs du sie ansparen für andere Dinge.
Der Strom für deinen Warmwasserboiler kannst du als Mehrbedarf geltend machen, dafür gibt es Pauschal ca. 8,70€ im Monat.
Strom zum laden deiner Rollstühle wird auf Antrag von der Krankenkasse übernommen, aktuell zahlt die AOK 3,41€ im Monat je E-Rolli.
Erhälst du kein Geld für Heizstrom brauchst du auch keine Jahresstromabrechnung vorlegen.
So schlüsselt sich der Regelsatz auf:
http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Arbeitslosengeld2.html
Nun sollten all deine Fragen beantwortet sein.
Schönen Abend
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hallo Holger,
habe dir eine PIN geschrieben.
LG Lieselotte
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Lieselotte hat geschrieben:
Hallo,
ich bekomme eine Rente und Grundsicherung, nun habe ich ein
Guthaben aus der Energieabrechnung bekommen.
Wird dies mit der Grundsicherung verrechnet oder darf man es
behalten ?
Bei der Berechnung der Grundsicherung spielt dies ja keine Rolle.
Wer weiß Rat .
liebe Grüße
lissi
Mein Steuerberater hat mir bei der genau gleichen Frage weitergeholfen. 😀 Generell darfst du es behalten 😉
Hier erfährst du übrigens, welcher Stromanbieter der Beste für dich ist.
LG
Manfred
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Schön von dir Manfred daß du Holgers Antworten bestätigst, ist zwar schon etwas her aber warum auch nicht. 😃
Heidi
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