fahrzeugumbau von rechts auf links

wer hat erfahrungen mit dem umbau/umrüsten vom gaspedal rechts (bei automatik)auf links !
muß ich zuerst in eine werkstatt und dann zur führerscheinstelle oder umgekehrt?
es gibt viele gutgemeinte ratschläge , welche reihenfolge ist die richtige und was muß ich grundsätzlich bedenken!
mit freundlichen grüßen

Antworten

  • Führerscheinstelle und Fahrzeug sind 2 Paar Stiefel.

    Der Umbau auf Linksgas muss meines Wissens in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein oder es muss für den Umbau eine ABE vorliegen. Alternativ zur Änderung der Fahrzeugpapiere kann eine Tüv-Bescheinigung über den Umbau mit den Papieren mitgeführt werden. Das hat den Vorteil, dass man bei Veräußerung des Fahrzeugs alles ausbauen kann und die Papiere blanco sind.

    Führerschein: Keiner verpflichtet dich, den bereits ertelten Führerschein ändern zu lassen. Das muss man sich auch sehr genau überlegen, weil es immer mit Auflagen und Kosten verbunden ist und sich später ggf. rächen kann, in dem Führerscheinteile verfallen oder man neue teure utachten braucht.

    Sinnvoll ist es bei Linksgasbedienung eine Fahreignungsprüfung und Gutachten zu machen, es aber nicht in den FS eintragen zu lassen. Im Problemfall kannst du das Gutachten dann raus ziehen. Aber es ist nicht gesetzlich verpflichtend. Du musst nur ausreichend Vorsorge treffen....
    Es gibt Leute, die fahren über Kreuz. Bedienen also mit dem linken Fuß das rechte Gaspedal. Ob das gut ist, sei mal dahin gestellt. Aber offenbar funktioniet es. Hast du einen entsprechenden Eintrag im FS, und machst das trotzdem, bewegst du dich völlig im illegalen Bereich.

    Es gibt auch Beinamputierte, i.d.Regel Unterschenkel-Amputierte, die bedienen mit Prothese Gas und Bremse. Was heute völlig unmöglich erscheint, kann also morgen völlig normal sein. Ein Eintrag im FS ist ein Eintrag und nur durch ein neues (Kosten, Aufwand) Gutachten weg zu bekommen. Und es gibt keine Behörde, die Akzeptiert, dass ein Behinderter normal leben darf. Also bleibt immer ein Rest an dir hängen.

    Wenn du dir unsicher bist, gege zu einem oder zwei Umbaubetrieben und lasse dich beraten.

    Übrigens, es gibt Fahrzeuge (Radlader, Bagger, Stapler), die haben rechts das Gaspedal und links die Bremse. Die darf jeder FS-Inhaber ohne Einschränkung und ohne Sonderprüfung auf der Straße fahren. Warum dann kein Linksgas-Umbau?


  • Erst einmal muss geklärt werden, wegen welcher Behinderung/ Krankheit man das Gas von rechts auf links benötig?
    In Deinem Profil steht leider nix. 😉
    MfG Ralf
  • Warum ist das wichtig?
  • Ich z.B. konnte mich nicht so einfach hinters Steuer eines Autos setzen, nach SHT 3 2001 und Schlaganfall 2008. Es kann sein Er/ Sie im Falle eines Unfalls keinen Versicherungschutz hat.
  • o.k. Wir weichen zwar vom Thema ab und ich will nicht klugscheißen. Aber die Frage war doch, ob man zum Umbau auf Linksgas zuerst zur Werkstatt oder zur Führerscheinstelle gehen soll.

    Die Krankheitsbilder sind so vielfältig, wie die Menschheit selbst. Wer nicht beurteilen (und verantworten)kann, ob er fahren kann oder nicht, sollte das überprüfen lassen. Dabei stellt sich folgende Frage:
    - Ist die Krankheit / Schaden fortschreitend? --> Klärt der Arzt
    - reicht die Kompensationsfähigkeit aus, mit dem Rest ein Fahrzeug zu führen oder braucht man Hilfsmitel? --> fachlicher Gutachter, ggf. unter Grundlage ärzliches Gutachten
    - kann man bestimmte Fahrzeuge ggf. nicht mehr führen, die zuvor im FS includiert waren ggf. mit bestimmten Auflagen?
    Ein Freibrief ist diese Beurteilung / Gutachten nicht. Die Verantwortung bleibt immer beim Fahrer.

    All diese Fargen haben aber nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Es gibt kein Gesetz, jedenfalls habe ich keines gefunden und bitte um Aufklärung, das einem "gesunden" Fahrer verbietet, mit einem Linksgas-Auto oder Handbedienung zu fahren. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Versicherungsschutz: das wird immer gerne in diesem Zusammenhang zitiert. Ist das aber so? Das Fahrzeug ist versichert. Nicht der Fahrer. Bei einer einfachen Fahrlässigkeit besteht Versicherungsschutz. Ohne Fahrlässigkeit, käme es ja nicht zum Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit Sträubt sich die Versicherung dann schon etwas, bei Vorsatz sowieso. Das wäre also bei wissentlicher Fahruntüchtigkeit (z.B. wenn die Kraft zum Lenken oder Bremsen nicht reicht oder man psychich überfordert ist oder gegen Auflagen verstößt) der Fall.



  • Hallo zusammen,

    das Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte habt ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn das Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb, ancra, und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • In der Bucht,Linksgas eingeben um die 300,dann muss das noch montiert werden.Zum Tüv einzelabnahme.Habe ncoh nie mit meinen Bruhns Problrme gehabt.LG Erich
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