Wohnungsgröße bei Schwerbehinderung

Wir sind ein Ehepaar und ich bin im Gegensatz zu meiner Frau, Schwerbehindert. Mein Schwerbehindertenausweis: 100% mit den Merkzeichen B/G/aG. Bekomme Grundsicherung im Alter. Habe auch die Pflegestufe I . Meine Wohnung habe ich seit 2005, es sind 2 Zimmer,K,D,B = 46 qm. Im Dezember 2012 zog meine Frau, welche ich im Januar 2013 heiratete, zu mir in die Wohnung. Wir wohnen in Bonn. Nun werden wir beim Wohnungsamt vorsprechen, da wir eine größere Wohnung benötigen.Habe gehört das uns durch meine Schwerbehinderung 15 qm mehr zustehen. Wie setzten wir das am geschicktesten durch. Die Dame beim Wohnungsamt meinte "Hat die Grundsicherung die 15 qm mehr überhaupt genehmigt?" Meine Frau bezieht im Augenblick Hartz4.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Grüße

Antworten

  • donmanfredo hat geschrieben:
    Wir sind ein Ehepaar und ich bin im Gegensatz zu meiner Frau, Schwerbehindert. Mein Schwerbehindertenausweis: 100% mit den Merkzeichen B/G/aG. Bekomme Grundsicherung im Alter. Habe auch die Pflegestufe I . Meine Wohnung habe ich seit 2005, es sind 2 Zimmer,K,D,B = 46 qm. Im Dezember 2012 zog meine Frau, welche ich im Januar 2013 heiratete, zu mir in die Wohnung. Wir wohnen in Bonn. Nun werden wir beim Wohnungsamt vorsprechen, da wir eine größere Wohnung benötigen.Habe gehört das uns durch meine Schwerbehinderung 15 qm mehr zustehen. Wie setzten wir das am geschicktesten durch. Die Dame beim Wohnungsamt meinte "Hat die Grundsicherung die 15 qm mehr überhaupt genehmigt?" Meine Frau bezieht im Augenblick Hartz4.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Grüße



    Hallo donmanfredo

    Herzlich willkommen.Soviel ich weiß stehen dir 15 qm mehr zu wenn du einen Rollstuhl hast
  • Hallo dommanfredo,

    Willkommen im Forum.

    Da Sie ja inzwischen ohnehin mit 2 Personen die Wohnung bezogen haben, beträgt die Ihnen zustehende gm-Zahl bereits 62 qm (ohne Rollstuhlpflicht).

    Für Personen, die nachweislich auf die Benutzung eines Rollstuhles dauerhaft angewiesen sind, ist eine Überschreitung der angemessenen Wohnflächenobergrenze um 15 m² zulässig. Insgesamt stünden Ihnen dann 77 qm zu. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist zum Vorgang zu nehmen.

    Lassen Sie sich beim Wohnungsamt nicht so leicht abwimmeln. Es gibt Gesetze.

    freundliche Grüße
    von mir 😉
  • Nun, ich bin 24 Stunden Sauerstoffpflichtig. Habe also einen großen Sauerstofftank und 2 kleine Transportgeräte für Unterwegs. Dann noch einen Rollator. Reicht das nicht ???
  • Hallo donmanfredo,

    in unserem Artikel "Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung" findest du weitere Informationen zu dem Stichwort: Angemessener Wohnraum.
    http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html
  • donmanfredo hat geschrieben:
    Nun, ich bin 24 Stunden Sauerstoffpflichtig. Habe also einen großen Sauerstofftank und 2 kleine Transportgeräte für Unterwegs. Dann noch einen Rollator. Reicht das nicht ???

    hallo donmanfredo

    nach den bestimmungen (s. insbesondere den hinweis von Steffen) offensichtlich leider nicht.

    lg rosi
  • Hallo domanfredo,

    Du brauchst dazu mindestens ein aG und 80% im Ausweis, am günstigsten ist es mit Rolli.

    LG

    Surfer
  • Hallo donmanfredo,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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