Mehrkosten für behindertengerechts Wohnung
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MyHandicap User
✭✭✭
Hallole,
ich benötige eine behindertengerechte Wohnung, da ich einen Rollator in Räumen brauche. Auch kann ich nur eine barriefreie Dusche ein- und aussteigen. Ärztliches Attest ist vorhanden!!
In einer Seniorenwohnanlage habe ich jetzt eine solche 2-Zimmer-Wohnung in Schwäbisch Hall gefunden.
Der Vermieter und ich sind uns einig. Nur das Sozialamt will
nicht die Mehrkosten übernehmen. Ein Schreiben des Amts liegt vor - kein Bescheid !!!
Könntet ihr mir raten, wie ich am besten vorgehen soll, damit ich die Wohnung doch noch bekomme ?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Habt herzlichen Dank dafür !!
Frohe Ostern Sille
ich benötige eine behindertengerechte Wohnung, da ich einen Rollator in Räumen brauche. Auch kann ich nur eine barriefreie Dusche ein- und aussteigen. Ärztliches Attest ist vorhanden!!
In einer Seniorenwohnanlage habe ich jetzt eine solche 2-Zimmer-Wohnung in Schwäbisch Hall gefunden.
Der Vermieter und ich sind uns einig. Nur das Sozialamt will
nicht die Mehrkosten übernehmen. Ein Schreiben des Amts liegt vor - kein Bescheid !!!
Könntet ihr mir raten, wie ich am besten vorgehen soll, damit ich die Wohnung doch noch bekomme ?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Habt herzlichen Dank dafür !!
Frohe Ostern Sille
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Guten Tag Sille,..
du kannst dort ganz beruhigt einziehen wenn dies dein Wunsch ist, auch ich lebe im " Betreutes Wohnen " im Kreis Heilbronn mit Anschluss Altenpflegeheim ( allerdings finanziere ich mich selbst). Das Amt kann die Kostenübernahme nicht generell verweigern.
Reicht dein Einkommen nicht aus, so kannst du Wohngeld beantragen zusätzlich, so senken sich die Kosten fürs Sozialamt. Deine Bescheinigungen sind da eine gute Unterstützung, toll. Und du kannst dich zur Pflegestufe unterstützen lassen.
Allerdings solltest du ein wenig schauen wie Alt deine Nachbarn sind, sonst bleibt das Soziale auf der Strecke und die Kommunikation. Es ist eine Erfahrung die ich gemacht habe. Diese Einrichtungen sind Super mit 16 Wohneinheiten ( Hier), in der Ausstattung zur Behinderung des Betroffenen, auch zur Hilfe, Unterstützung im Alltag, nur das Alter passt nicht,.. schmunzle. Ich bin 52 J. und dann kommt eine Weile nichts und geht ab 75 J. weiter und aufwärts bis 104 J. aller anderen Bewohner / rinnen das passt gar nicht.
Sicher ich bin die ewige Neue, alle sind Super nett, nur das reicht allein nicht aus. Und so Suche ich bereits ein neues Domizil das zu mir passt. Doch ein Versuch war es mir wert,.. Schöne Ostern , Mfg Lyn 😉
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Hallo,
wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, hat das Amt Deinem Antrag auf Übernahme der Mietkosten nicht zugestimmt, dann solltest Du nicht einfach so in
die neue Wohnung gehen, nicht das Du dann auf den Mehrkosten sitzen bleibst.
Wie Du schreibst ist es aber kein Bescheid vom Amt, sondern einfach nur ein Anschreiben. Ich würde nochmals den Kontakt zum Amt suchen und gegen das vom
Amt zugestellte Schreiben einen Wiederspruch einlegen.
Kläre auf jeden Fall das ganze bevor Du einen Mietvertrag unterzeichnest.
Nachfolgend noch ein paar Informationen die ich im Internet gefunden habe, hoffe
sie helfen Dir weiter...
Gruß
Gunder
Anlage...
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Mietkosten können vom Leistungsträger übernommen werden. Zuständig sind die ARGEn.
§ 22 SGB II regelt die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.
In erster Linie werden also Miete und Nebenkosten übernommen.
Für behinderte Leistungsempfänger kann ein Wohnungswechsel unzumutbar sein. Generell bekommen sie Miete und Heizkosten erstattet. Es werden aber nur die angemessenen Kosten getragen. Die Wohnung darf weder zu groß, noch die Miete zu hoch sein. Dafür gibt es in den
Städten und Landkreisen Richtlinien. Bei Behinderten gelten aber andere Maßstäbe.
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass das Amt die besondere Situation des behinderten Menschen berücksichtigen muss (Beschluss vom 13.12.05 – S 25 AS 509/05 ER). Manchmal muss es dann auch eine „zu teure" oder „zu große" Wohnung zahlen.
Ob die Kosten einer Unterkunft angemessen sind, entscheidet der Einzelfall. Behinderte können einen höheren Raumbedarf haben. Die Behörde muss berücksichtigen, dass ein Mensch wegen seiner Behinderung nur eingeschränkt geeigneten Alternativwohnraum findet. Außerdem muss sie die Folgekosten des Umzuges in ihre Entscheidung miteinbeziehen.
Weiterhin soll nach § 22 Absatz 2 SGB II bei Umzug die vorherige Zustimmung des Leistungsträger eingeholt werden.
§ 22 Absatz 3 SGB II regelt, dass Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
Auch eine eventuell anfallende Sicherheitsleistung (Mietkaution) für die neue Wohnung kann in der Regel nach vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
Bevor der Leistungsempfänger also umzieht und entsprechende Kosten anfallen, ist dringend die Zusicherung des kommunalen Trägers einzuholen. Entscheidend ist hier, dass die Zusicherung vorher eingeholt wird. Nachträglich beantragte Kosten werden in der Regel auch nicht erstattet.
§ 22 Absatz 3 SGB II regelt weiterhin, dass die (vorherige) Zusicherung dann erteilt werden soll, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger selbst veranlasst ist oder aus anderen Gründen notwendig ist.
Notwendig ist ein Umzug, wenn er erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.
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Hallo Sille,
ich bin in einer ähnlichen Situation. Bin gehbehindert und brauche einen Rollator.
Ich wohne gerade in einem kleinen Dorf und will in die nächstgrössere Stadt umziehen. Das wäre bei mir Kassel. Ich kenne das es nicht einfach ist im betreuten Wohnen umzukommen. Gerade, wenn man noch jung ist. Ich bin 35 und ich weiß eigentlich gar nicht so recht, wohin ich mich wenden soll. Das meiste ist doch für ältere Menschen.
Hoffe, es ist ok, wenn ich mich hier so dran hänge... Sucht ihr euch zuerst eine Förderstätte die das betreute Wohnen notfalls auch aus der eigenen Wohnung stattfinden kann. Meist hat man ja Wartezeiten im betreuten Wohnen.
Mir fällt noch ein, dass in Hessen als übergeordneter Träger der Landeswohlfahrtverband zuständig ist. Gibts in anderen Bundesländern Deutschland bestimmt unter anderem Namen auch.
An Deiner Stelle würde ich auch Widerspruch einlegen. Gerade bei Vorlage von Attesten ist die Chance doch noch am grössten, etwas durchzusetzen. Ich wünsche dir viel Glück.
LG
Kristallstern
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Hallo nochmals ich...
Genau richtig in Hessen ist das der Landeswohlfahrtsverband (LWV, aber gleich wie diese Verbände auch immer sich nennen mögen, haben sie sich nach Sozialgesetzbuch zu Richten. Das Problem ist bei uns in Deutschland, das die Gesetze gerne sehr offen gehalten werden und die Kostenträger so immer doch sehr viel Spielraum haben.
Der Spielraum macht ja auch Sinn, so können eigentlich ordentliche Einzelfall Entscheidungen getroffen werden, aber das auch nur dann wenn beim Kosten-/Entscheidungsträger auch Leute mit Ahnung und Wissen für die Bedürfnisse des betroffenen Menschenkreises sitzen würden.
Ich denke es ist wie bei allen Entscheidungen von Ämtern, gehen 100 Anträge ein, die man auf Grund einer Kleinigkeit erst einmal ablehnen kann, macht man das. Von den 100 legen dan 50 einen Wiederspruch ein, von den 50 können 25 den kleinen Mangel beheben und schon sind 75 aus dem Rennen.
Aber so wie ich das sehe seit Ihr beide unter den letzten 25 dabei.
Sille ich denke Du solltest Dir Unterstützung holen von Fachleuten, suche mal im Internet nach Vereinen die bei solchen Anträgen Schützenhilfe geben, oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, nehme Dir einen Fachanwalt. Der bvkm oder der Paritätische Wohlfahrtsverband Helfen bei solchen Dingen auch weiter.
Kristallstern, Dir würde ich Raten, suche Dir tatsächlich einen Anbieter für betreutes Wohnen. Die Helfen Dir dann in der Regel (Ist es eine gute Einrichtung) weiter. Sie machen das dann auch mit den Ämtern und Helfen bei der Antragstellung.
Gruß
Gunder
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Lieber Gunder,
ganz lieben Dank für deine Hilfe.
Ich habe einen Anbieter von betreuten Wohnen gewählt
und den rufe ich dann morgen an.
Wenn das Amt die Mehrkosten z.B. Grundbetreuungspauschale, Notrufanlage nicht ubernehmen
würde, könnte meine Mutter dafür einspringen. Nur ist die Frage,
ob das geht vom Amt aus.
Wünsche dir einen schönen Feiertag
Sille1973
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Guten Tag Sille,
die Mehrkosten für den Notknopf / Anlage der Einrichtung und die Grundpauschale musst du bei deiner Krankenkasse / Pflegekasse zur Pflege beantragen. Beides wird übernommen durch die Pflegekasse du musst es nur beantragen.
Die verschiedenen Leistungen im Betreutes Wohnen werden durch verschiedenen Träger finanziert. Nicht alles durch das Sozialamt.
Die Miete - Nebenkosten vom Sozialamt oder Alg II ein Zuschuss auch von von der Wohngeldstelle / Wohngeld ist möglich zu deinem Einkommen wenn dies nicht reicht. Wird Essen zu den 3 x Mahlzeiten angeboten so auch das Sozialamt der Träger oder ein Zuschuss.
Notknopf, Hilfsmittel, oder Hilfe im Alltag, Blasen Darmversorgung durch das Personal, Träger Krankenkasse und Pflegekasse. Und beantrage die Pflegestufe 1 mit der Einrichtung zusammen.
Niemand, jedoch auch wirklich niemand kann dir verbieten zu deinem Wahlrecht in der eigenen Entscheidung, zu deinem persönlichen Selbstbestimmungsrecht dich nicht für das Betreutes Wohnen zu entscheiden. Im Gegenteil wenn der Behörde Sozialamt davon Kenntnis hat muss sie dich so gar unterstützen und dich wissen lassen wo du was zu deiner Behinderung, dem Mangel beantragen kannst.
Dies bedarf jedoch eine Bedarfsermittlung in einem intensiven Gespräch mit dir. Hier denke ich mal hat es durch die Einrichtung " Betreutes Wohnen " bereits stattgefunden.
Wie ich dir schrieb finanziere ich mich selbst- eigenes Einkommen, die o.g. Angaben hatte mir Gestern die Leiterin in Kurzfassung vermittelt als ich dir deine Situation erklärte. Wenn du weitere Fragen hast dann melde dich bitte dazu. Wenn es dein Wunsch ist, dann tue es,... Schöne Ostern , Mfg Lyn
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Hallo Sille,
auch Dir frohe Ostern 😀
Näheres zu dem Thema findest Du in unserem Info-Bereich:
http://www.myhandicap.de/wohnungsgroessen-quadratmeter-sozialhilfe-behinderung.html
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen icon_smile.gif
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. icon_smile.gif
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Um Verwirrungen zu vermeiden, werde ich Deinen zweiten, identischen Thread zum selben Thema löschen 😉
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