qm zahl bei einer behinderung

MyHandicap User
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Habe eine wWohnung von 80qm bin behindert .Und das sozialamt sagt 50 qm stehen mir zu ,habe hier aber meine hifs person im haus wohnen was ideal für mich ist den hielfe brauche ich meine frage was steht mir zu mit einer behinderung von 60 prozent einer linkseitigen lähmung
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Antworten
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hallo
als gesunder mensch 45,5 qm als behindert bekommst du 15,5 qm mehr lg erika
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Meines Wissens bekommt man aber die 15qm mehr, nur dann wenn man im Rollstuhl sitzt, weil man ja selbst nicht an Hängeschränke etc... rankommt. Aber die Experten hier im Forum, werden sich bestimmt noch melden.
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als ich den WBS schein angemeldelt hatte brauchte ich den rollstuhl nicht angeben . aber das Pflegebett mußte ich schon angeben .es wurde mir gesagt ein behinderter benötige wegen einen Pflegbett mehr Platz . so denke ich liebe sanne das du recht haben könntes lg erika
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Hallo Erika, das Forum macht einen schlau, ich bin seit über 2 Jahren hier angemeldet, und da liest man so einiges, und daher weiß ich das...Ich hoffe mal, das sich die RollifahrerInnen noch melden und Ihre Erfahrungen kund tun...
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.2 Wohnungsgröße
Hier sind die Angaben lt. Nutzungsrichtlinien im Wohnungsbindungsgesetz heranzuziehen bis zur u. a. Maximalgröße.
Alleinstehende bis zu 45 qm
Haushalte mit 2 Personen bis zu 60 qm
Haushalte mit 3 Personen bis zu 75 qm
Haushalte mit 4 Personen bis zu 90 qm
für jede weitere Person bis zu 15 qm
Sonderbedarf bei schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung oder Dauererkrankung: bis zu 15 qm je Person (nur bei Nachweis, z. B. Schwerbehindertenausweis, Gewährung von Leistungen nach SGB XI oder § 53 SGB XII ff).
Weiterer zusätzlicher Wohnraum lt. Nutzungsrichtlinien (Alleinerziehende mit Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr und junge Ehepaare, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat und deren Ehe noch nicht länger als 5 Jahre besteht) wird nicht berücksichtigt.
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Hallo angie,
ich hab grad mal in einem älteren Thread von mir "gekramt" und dabei Folgendes zu dem Sachverhalt gefunden:
"Aufstellung ergibt sich auf folgenden Bedarf in qm für 1 Person ( Rolli )
- Grundfläche 45,50 - 50,0 qm ( bei noch geringer Gehfähigkeit)
- Grundfläche 69 qm 1 Person ( Rolli ) DIN 18025 Wohnraum für alte & behinderte Menschen
Diese Ordnung / Wohnraum gibt es bereits für alte & Behinderte Personen Stand 1992 2004 wurde dies überarbeit in der DIN 18025 / 2.
Hier ging es dann um die Verbesserung von zusätzlichen Bedarf in der zukünftigen Planung !
Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von +15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde- Stadt oder Kreisverwaltung ( LA - Landratsamt ) beantragt werden ( Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13-09-2001 ( BGBI. I S. 2404 ).
Voraussetzung dazu sind folgende:
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit einer GdS ( Grad der Schädigung )früher GdB genannt von 30 oder 40 GdS
- Wohnberechtigungsschein
Mehrfläche für einen Pkw- Stellplatz von + 5qm
- Aufzugsgrundfläche ca. 2,5 qm je Etage ( bei Mehrfamilien - Häuser).
Wenn ein besonderer Raum als Schlafraum für eine Pflegeperson benötigt wird ( vgl. § 41 Abs. 3 SGB VII ) sind ca. weitere 15 qm erforderlich.
Du hast so mit einen Rechtsanspruch auf 69,0 qm für 1 Personenhaushalt, wirst du gepflegt hast du weitere + 15,0 qm ( für die Pflegeperson ) + 5,0 Pkw - Stellplatz. Nimmst du alles in Anspruch ergibt sich für daraus 69,0 Grundfläche + 5 qm Parkfläche + 15,0 qm für Pflegeperson = 89,0 Grundbedarf für 1 Person / Rolli."
Der ganze Thread ist nachzulesen unter:
MyHandicap Forum, Recht & Soziales, Hartz4 Kosten der Unterkunft (Seite 3)
(Ich hoffe das der Link funktioniert)
http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=7109&tx_mmforum_pi1[page]=1
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Hallo ,
ich habe ausgerechnet ,dass ich einen Anspruch auf 69 qm habe.
ich wohne ab okt, allein , weil mein Sohn dann auszieht.
Wie ist dann mit der Mietenberechnung ?
Nach Auskunft des Landratsamtes ist als 1 Person eine Mietobergrenze von 280 ,00
Kaltmiete okay. Die beziehen da aber nicht die qm ein .
ist das so in Ordung oder nicht.?
Müste die Mietobergrenze nicht auch den höheren Bedarf an qm mit berücksichtigen ?
gruß Lieselotte
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Hallo Lieselotte,
ich habe zwar keine Antwort für dich, doch betrifft mich die gleiche Frage. Ich habe GdB 60, bei mir heißt es für eine Person bis zu 45 qm und Kaltmiete bis zu 266,- Euro.
Interessiert mich, zu wissen, ob mir denn evtl. auch mehr zusteht.
Gruß friendship
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Liebe angie200268,
eine Lähmung allein reicht in der Regel nicht für einen Mehrbedarf an Wohnraum, aber bei Dir dürfte die Tatsache, dass Dein Pfleger (wenn dieser von der Pflegekasse bezahlt wird) bei Dir wohnt, ausschlaggebend sein und so - wie von anderen Usern bereits gesagt - einen Mehrbedarf von 15 Quadratmetern bedeuten.
@Lieselotte:
Selbstverständlich muss der Mehrbedarf an Quadratmetern in der Miete mitberücksichtigt werden. Bei den 280 Euro dürfte es sich um die Grundmiete für Menschen ohne Behinderung handeln.
Außerdem: Wenn Dein Sohn auszieht, hast Du als Rollstuhlnutzerin im Grunde einen Anspruch auf rund 60 Quadratmeter (ist allerdings länderabhängig).
@friendship:
Wie gesagt, genügt ein GdB von 60 allein nicht für einen Anspruch an zusätzlichen Quadratmetern. Typischerweise kriegen das Rollstuhlfahrer und sehbehinderte Menschen. Welche Behinderung hast Du?
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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