kann ich bei umbau meiner Wohnung die Abweichung der gfz beantragen, damit ich einen Wintergarten an
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MyHandicap User
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Hallo,
ich wohne in einer Kleistadt in Bayern und besitze dort ein Haus. Ich bin zu 100% Gehbehindert (AG)und möchte nun im Erdgeschoß anbauen damit ich künftig Barrierefrei auf einer Etage wohnen kann.
Der von mir beauftragte Architekt schien eher Lustlos an die Sache ranzu gehen und hatte leider, wie sich später herausstellte, auch keine Erfahrung mit Barrierefreiheit. Mein Problem ist nun, daß ich einen Anbau im Erdgeschoß genehmigt bekäme aber damit ist die GFZ völlig ausgereizt. Allerdings macht für mich dieser Aufwand nur sinn, wenn ich mir noch einen Wintergarten anbauen dürfte, doch das geht nach angabe des Archuitekten nicht da die GFZ nicht ausreicht. Leider kann ich nicht im Garten meinem Hobby nach gehen, daß ergibt sich aus meiner Behinderung.
Frage: Wie kann ich erreichen, daß die GFZ um ca. 25qm erhöht wird, welche argumentation ist notwendig?
Um Antwort bin ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
T.S.
ich wohne in einer Kleistadt in Bayern und besitze dort ein Haus. Ich bin zu 100% Gehbehindert (AG)und möchte nun im Erdgeschoß anbauen damit ich künftig Barrierefrei auf einer Etage wohnen kann.
Der von mir beauftragte Architekt schien eher Lustlos an die Sache ranzu gehen und hatte leider, wie sich später herausstellte, auch keine Erfahrung mit Barrierefreiheit. Mein Problem ist nun, daß ich einen Anbau im Erdgeschoß genehmigt bekäme aber damit ist die GFZ völlig ausgereizt. Allerdings macht für mich dieser Aufwand nur sinn, wenn ich mir noch einen Wintergarten anbauen dürfte, doch das geht nach angabe des Archuitekten nicht da die GFZ nicht ausreicht. Leider kann ich nicht im Garten meinem Hobby nach gehen, daß ergibt sich aus meiner Behinderung.
Frage: Wie kann ich erreichen, daß die GFZ um ca. 25qm erhöht wird, welche argumentation ist notwendig?
Um Antwort bin ich dankbar
mit freundlichen Grüßen
T.S.
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Hallo, mit deiner mehrfach genannten Abkürzung ist wohl die
Geschossflächenzahl (BauNVO, § 20) gemeint?
Sicher wird dir hiermit geholfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9F_der_baulichen_Nutzung
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Lieber Rolli_Olching,
erstmal herzlich willkommen bei uns!
Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Deine Frage zu kümmern. Bitte habe noch etwas Geduld.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Guten Tag!
Grundsätzlich können nach § 31 BBauG Ausnahmen erteilt werden vom Bebauungsplan, da dort die GFZ geregelt ist.
Da sie bereits einen Architekten haben, sollte dieser einen Antrag formulieren können, der die Befreiungswürdigkeit hinreichend aufzeigt.
Wenn nicht, melden Sie sich bei mir.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Michalski
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