Anspruch auf Mietreduktion auch ohne Schmerzempfinden (CIPA)?

Optionen
Hallo

Ich habe CIPA (ich habe kein Schmerzempfinden) und fühle darum auch nicht, ob Wasser heiss oder kalt ist. in meiner wohnung hats seit ein paar tagen nur noch kaltes wasser. meine nachbahrin hat mir das erzählt und das sie mietreduktion beantragt hat. das habe ich auch gemacht, aber bei mir hat der vermieter kaltschneuzig geantwortet dass ich es ja eh nicht fühlen würde und deshalb hätte ich keinen anspruch auf mietreduktion, weil "mein lebensstandart nicht eingeschränkt ist" wie bei den anderen. ich finde das total ungerecht vorallem ist die antwort total frech und beleidigend! habe ich wirklich keinen anspruch auf redkution??
Lgg

Antworten

  • Hallo Schmerzlos

    So wie ich das sehe, hast du trotz CIPA Anspruch auf Mietreduktion, da Warmwasser Bestandteil des Mietvertrags ist. Da diese Leistung zur Zeit nicht erbracht wird, musst du auch nicht dafür zahlen.

    So sehe ich das, aber ich bin halt kein Profi. Ich leite deshalb deine Frage an unsere Fachexperten weiter.

    Liebe Grüsse

  • Hallo "schmerzlos",

    normalerweise gibt es einen Kaltwasser- und einen Warmwasserzähler in der Wohnung und Du zahlst dann für die Werte, die auf den jeweiligen Zählern (turnusmäßig) abgelesen werden. Wenn man Kaltwasser benutzt, dürfte der Warmwasserzähler gar nicht laufen. Wie ist das denn für Deine Wohnung geregelt?

    Aber mal was ganz anderes...
    Hat sich Deine Erkrankung eingeschlichen oder hast Du das von Geburt an? Das ist doch sicher "brandgefährlich". Ich habe zwar auch Missempfindungen, kann aber noch kalt und heiß unterscheiden, aber manchmal kommt mir heiß auch eher lauwarm vor (z. B. Bügeleisen). Wie geht man damit um, gar keinen Schmerz zu spüren?

    Grüße von mir

    😉
  • Halllo schmerzlos

    Wenn bei deinem Nachbar eine Mietminderung anerkannt wurde ist es gar keine Frage, dass dies auch bei dir so ist. Wäre es nicht so ernst könnte man über die Begründung deines Mieter beinahe lachen - ungefähr genau so blöd wie: Wer keinen Geschmacksinn hat, braucht auch nichts zu essen 😡

    http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispiele/mietminderungsbeispiele.html



    @Zornröschen

    Berühru8ng und Schmerz fühle ich praktisch normal, aber ab Oberkante Schulter keine Temperatur am Körper. Im Alltag habe ich inzwischen meine Tricks. Eine Ksffeetasse berühre ich erstmal etwas länger bevor ich sie anhebe, einfach um abzuwarten ob die Finger mit Verkrampfung bzw. Schmerz reagieren. Badewasser spritze ich mir ins Gesicht, dort ist die Empfindung normal. Störend bis gefährlich ist es aber im Hochsommer. Selbst wenn ich in der Sonne liege schwitze ich nicht. Die Haut wird glühend heiß und ganz komisch rot-violett. Die Körpertemperatur steigt stark an, der Kreislauf macht "Hermänles" und vorallem führt diese Überhitzung zu einer ausgeprägten Muskelschwäche. Ich bin dann nicht mehr in der Lage auch nur 5m in den Schatten zu gehen, selbst Augen offen halten ist eine Anstrengung. Im ersten Sommer nach meinem Unfall ist mir das mal mangels Erfahrung passiert. Inzwischen kenne ich mich genau und kann selbst in den Tropen diesen Point-of-no-Return vermeiden.
    Kälte ist auch nicht viel besser, da kühle ich sehr schnell aus und bin nur noch am frieren. Alles unter 18 Grad plus ist kalt.

    Klaus
  • Natürlich hast du ein Recht darauf! Selbst, wenn du das kalte Wasser nicht spürst und "dein Lebensstadart nicht eingeschrenkt ist", ist das duschen oder Baden in kaltem Wasser nicht besonders gesundheitsfördernd. Außerdem ist es Menschenunwürdig - ob nun krank oder nicht.
  • Hallo Schmerzlos

    Hier die Antwort vom Mieterverband:

    Die Verwaltung handelt natürlich gegen das Gesetz.
    Für die Bemessung der Mietzinsreduktion sind nur objektive Kriterien
    relevant: Wenn die Wohnung mangelhaft ist, ist die Wohnung weniger wert, weshalb man weniger Miete bezahlen muss. Die Reduktion ist unabhängig von subjektiven Gründen in der Person der Mieter und egal ob durch Verschulden oder ohne Verschulden des Vermieters geschuldet, bis der Mangel behoben ist.
    Ist die eine Leistung (Wohnung, die einwandfrei bewohnbar ist) nicht ganz erfüllt, so muss man dafür auch nicht die ganze Gegenleistung (Mietzins) erbringen. Das wäre so ein Beobachterfall oder im Kassensturz: "So gehts nicht".....Machen Sie das der Verwaltung klar, das bringt sicher Bewegung ins Ganze...
    Gerne stehen wir Ihnen anlässlich eines persönlichen Gesprächs für eine ergänzende Beratung zur Verfügung. Für die öffentliche Rechtsberatung melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 044 296 90 25 (10 - 12 Uhr / 14 - 16 Uhr).
    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr MV - Rechtsberatungsteam


    Wie du bei einer Mietreduktion vorgehen solltest und weitere wichtige Tipps findest du auf der Website des Mieterverbandes.

    Liebe Grüsse
Diese Diskussion wurde geschlossen.