Antrag auf Rollstuhlverladehilfe
Hallo, seit kurzem benötige ich eine Rollstuhlverladehilfe für mein Auto. Bis vor ein paar Wochen hat meine Frau den Rollstuhl in den Kofferraum gehievt. Nun wurde sie wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert und befindet sich noch in der Reha. Aber auch später wird sie das nicht mehr tun können, deshalb will ich diesen Rollstuhllift für den Kofferraum einbauen lassen. Wer weiß, wo ich den entspr. Antrag stellen muss? Herzlichen Dank!!!
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Antworten
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Guten Morgen Alex,..
sei uns allen herzlich willkommen im Forum,.. 😉
Lasse dir ein Rezept ausstellen von deinem behandelnden Arzt. Dies sende an deine KK = Krankenkassen mit einem Formlosen Antrag zur Bewilligung des Hilfsmittels. Die KK wird dir dann mitteilen wie man vorgeht. Wenn nicht bitte umgehend Nachfragen.
Bist du durch Arbeitsunfall in der Situation, dann ist der Träger die BG = Berufsgenossenschaften. Hier gilt auch die gleiche Vorgehensweise. In meinem Fall war es so zur BG.
Dir eine gute Woche, viele gute, positive Gedanken, Mfg Lyn😉
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Hallo Alex,
soweit ich weiß hängt eine Kostenübernahme davon ab,
ob du arbeiten gehst und das Auto für den Weg dahin benötigst.
Dann wäre das Integrationsamt zuständig.
Wie Lyn schon geschrieben hat wäre bei Behinderung nach Arbeitsunfall
die BG zuständig.
Die Krankenkasse übernimmt solche Sachen meines Wissens nicht.
Viele Grüße
mats
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Hallo Alex,
es tut mir leid,dass ich dich enttäuschen muß.
Deine zuständige Krankenkasse wird voraussichtlich keine Ladehilfe bezahlen.
Eine Verladehilfe hat keine Hilfsmittelnummer und wird idR. auch nicht als mediznisch
notwendig erachtet.
Schau doch mal auf der Hilfsmittelböre nach,ich glaube da hab ich eine gesehen.
www.hilfsmittelboerse.de
Zum Kauf würde ggf.noch der fachmännische Einbau kommen,der nicht günstig ist.
Besser ist es sich bei verschiedenen Kfz-Umrüster für ein entsprechendes Kfz,bzw
eine Gebrauchte und gecheckte Ladehilfe vormerken zu
lassen.
Leider, haben Menschen mit Handicap,falls sie nicht, den Umbau für die Fahrt zur Arbeit benötigen,kaum eine Chance auf Zuschüsse!!!
Ich wünsche Ihnen für Ihre Tochter viel Glück und Erfolg !!!
Gruß
Handicap-Checker.
Johann Buschmann
Mobilitätsberater
der Behindertenhilfe-Mittlerer Oberrhein e.V PBN.
Tel.015156636563 ehrenamtliche Mobilitätsberatung von Montag- Freitag ab 17:00 Uhr.
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Hallo Alex
Vielleicht ein praktischer Tipp. Ich konnte meinen Rolli noch nie in Kofferaum heben, inzwischen bei meinem Kombi auch nicht über die Heckklappe. Was aber gut geht, die Türe weit aufmachen, den Rolli falten, die Vorderräder reinstellen und dann an den Schiebegriffen den Rolli hinter Fahrer/Beifahrersitz stellen. Daher ich muß bestenfalls die Hälfte des Gewichts heben. Nächste Idee wäre dann, zuvor die großen Räder abmachen.
Klaus
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handicapchecker hat geschrieben:
....ehrenamtliche Mobilitätsberatung von Montag- Freitag ab 17:00 Uhr.
von diesem user wurde ja bereits ein thread gelöscht, da dort von "ehrenamtlicher" hilfe keinesfalls die rede war.
es war werbung!!! 👿
daher würde ich auch bei diesem "angebot" sehr vorsichtig sein!
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Halli hallo Alex,
bin neu hier, habe allerdings gerade den Stress mit dem Antrag, den Kostenvoranschlägen und dem EInbauenhinter mir.
Es ist egal, bei wem du den ANtrag stellst, jede Behörde muss dir innerhalb von zwei Wochen antworten, wenn sie NICHT zuständig ist, bzw. müssen den Antrag dann auch gleich an die betreffende Stelle weiter leiten. Tut sie das nicht, dann ist sie Behörde (wo du es hingschickt hast) zuständig.
Entscheidende Frage, ob du arbeitest undd ann wie lange.
unter 15 Jahren: Arbeitsamt, Reha-Abteilung: Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben: Kraftfahrzeughilfe.
über 15 Jahren Rentenversicherung: Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben: Kraftfahrzeughilfe. (entsprechende Formulare gibt es dort auf der Homepage).
unter 15 Jahren aber du hast gerade eine Reha über die Rentenversicherung gemacht: dann ist auch deine Rentenversicherung zuständig.
Integrationsamt: wäre mir neu, wenn die zuständig sind... eher für Beamte...
KV: auf keinen Fall
BG: nur nach Arbeitsunfall...
kann dir da aber auch gerne weiterhelfen... einfach NAchricht senden
LG Monalisa
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monalisa72 hat geschrieben:….JEDE BEHÖRDE MUSS DIR INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ANTWORTEN, WENN SIE NICHT ZUSTÄNDIG IST, bzw. müssen den Antrag dann auch gleich an die betreffende Stelle weiter leiten. Tut sie das nicht, dann ist sie Behörde (wo du es hingschickt hast) zuständig.
...Integrationsamt: wäre mir neu, wenn die zuständig sind... eher für Beamte...
Monalisa, wollkommen im forum. 😉
Nun muss ich dich aber folgendes fragen:
Wie kommst du denn auf deine oben beschriebenen „erkenntnisse“? 🥺
grüße
vory
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Hallo Vory,
schaue dir SGB IX § 14 an. Dort geht es um eine Zuständigkeitserklärung...
Danke fürs willkommen heißen. Ich wünsche dir viel spaß beim §-lesen
LG
monalisa
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